Die Zahl der Arbeitsunfälle ist wieder gesunken. 2019 waren es insgesamt 871.547 Arbeitsunfälle gegenüber 877.198 Arbeitsunfälle im Jahr 2018. Auch die Zahl der Wegeunfälle ist um knapp ein Prozent auf 186.672 gesunken. Damit konnte der Anstieg im Jahr 2018 wieder umgekehrt werden.
Arbeitsunfälle Statistik: neue Zahlen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat die Zahlen der Unfallversicherungsträger veröffentlicht. Dabei wurde neu unterschieden zwischen den Arbeitgebern auf der einen Seite und anderen Versicherten auf der anderen Seite. Dazu gehören z. B. Ersthelfer in Betrieb und Freizeit oder ehrenamtlich Tätige, die ebenfalls unter dem Schutz der Unfallversicherung stehen. Deren Anteil lag bei den Arbeitsunfällen bei 6,9 Prozent, bei den Wegeunfällen bei 3,4 Prozent.
Weitere Zahlen für 2019 sind:
- Es gab 13.362 neue Arbeitsunfallrenten und 4.626 Wegeunfallrenten, denn für die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten zahlt die Unfallversicherung unter Umständen ein Leben lang.
- Es gab insgesamt 806 Todesopfer bei Arbeits- oder Wegeunfällen, das ist ein Anstieg von 10,4 Prozent.
- 2019 gab es 1.176.664 meldepflichtige Schulunfälle. Diese hohe Zahl ergibt sich, weil jeder Unfall meldepflichtig ist, der ärztliche Behandlung nach sich zieht.
- 156 Fälle wurden in 2019 neu als Berufskrankheit anerkannt, ein Minus von 8,1 Prozent. Dabei wurde in 4.667 Fällen auch eine Rente gewährt.
Alle Zahlen und Fakten der DGUV finden Sie unter dem Link.
Anstieg der Berufskrankheiten erwartet
Für 2020 erwartet die DGUV, dass die Zahl der Berufskrankheiten steigt. Denn zum ist eine COVID-19-Erkrankung neu als Berufskrankheit im Gesundheitsdienst anerkannt, so dass die Corona-Pandemie auch bemerkbar wird. Darüber haben wir bereits in dieser News berichtet. Zum anderen entfällt 2021 der sogenannte Unterlassungszwang bei neun Berufskrankheiten. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer seinen Beruf nicht mehr aufgeben muss, damit die Berufskrankheit anerkannt wird. Näheres dazu finden Sie in der News „Berufskrankheiten: mehr Prävention, weniger Unterlassungszwang“.
Unser Service für Sie im Informationsportal
Bei Kenntnis eines Unfalls oder Verdacht auf eine Berufskrankheit können Sie Ihre Verpflichtungen als Arbeitgeber im Frage-Antwort-Katalog „Unfall und Berufskrankheit“ prüfen. Kompakte Informationen finden Sie in den Steckbriefen Unfall und Berufskrankheit unter dem jeweiligen Link.