BEA: Bescheinigungen elektronisch annehmen
Sie möchten für eine Beschäftigte / einen Beschäftigten eine Arbeits- oder Nebeneinkommensbescheinigung ausstellen und diese elektronisch an die Bundesagentur für Arbeit übermitteln? Weitere Informationen und Dokumente zur Nutzung des neuen Verfahrens zur elektronischen Übermittlung von Bescheinigungen (BEA) finden Sie auf der Internetseite „Bescheinigungen elektronisch annehmen“ der Bundesagentur für Arbeit.