Die neue Version von sv.net, der Ausfüllhilfe für Arbeitgeber, steht Ihnen seit dem 3. Januar 2020 zur Verfügung. Die Versionsnummer ist die 22.0.0.

Was muss ich als Anwender bei einem Update tun?

Wenn Sie sv.net/standard verwenden, brauchen Sie gar nichts zu tun. Denn die Online-Variante von sv.net ist automatisch immer auf dem aktuellsten Stand.

Haben Sie die Ausfüllhilfe lokal auf Ihrem Rechner installiert, (sv.net/standard), müssen Sie selbst für das Update sorgen. Den Download-Link zur neuesten Version und eine Anleitung zur Installation finden Sie auf der sv.net-Produktseite auf itsg.de.

Was ist neu in der sv.net Version 22.0.0?

  • Mit der neuen Version können sich Selbständige ohne Arbeitnehmer, die weder eine Betriebsnummer noch eine Zahlstellennummer haben, in sv.net registrieren. Klicken Sie dazu einfach auf „Ja“ bei der Frage „Sind Sie selbstständig?“. Dann verschwinden die Eingabefelder zur Betriebsnummer. Selbstständige haben nach der Registrierung bzw. nach dem Login die Möglichkeit, Entsendungsanträge zum Fachverfahren A1 maschinell an die zuständige Stelle zu übermitteln.
  • Arbeitgeber können nun über sv.net elektronisch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer Arbeitnehmern bei den Krankenkassen abrufen.
  • Darüber hinaus können Arbeitgeber Entgeltbescheinigungen an die Rentenversicherung übermitteln.

Wichtig: Sie können seit dem 3. Januar 2022 nur noch mit der Version 22.0.0 arbeiten. Sollten Sie als sv.net/standard-Nutzer noch eine ältere Version einsetzen, müssen Sie zunächst unbedingt das Update installieren, um Ihre Meldungen korrekt abgeben zu können.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Gerade für neue Arbeitgeber oder Existenzgründer ist die Ausfüllhilfe eine praktische und kostengünstige Art, um nötige Meldungen korrekt an die Sozialversicherungsträger zu übermitteln und Anträge zu stellen. Für diese Zielgruppe bietet auch das Informationsportal viele nützliche Informationen in Form von Steckbriefen, z. B. zu Lohnnachweis digital, Standardsoftware und Ausfüllhilfen oder der Betriebsnummer.

Kurze, prägnante Erklärungen zu Fachbegriffen finden Sie in unserem Glossar.

Und wenn Sie ganz konkret prüfen möchten, welche Meldepflichten Sie bei Neueinstellungen oder in anderen Situationen haben, steht Ihnen eine breite Palette an Frage-Antwort-Katalogen zur Verfügung.