Die Corona-Pandemie wirbelt das gewohnte Arbeitsleben durcheinander: Arbeitgeber und Arbeitnehmer brauchen jetzt Flexibilität und Nervenstärke, um das Zuviel oder das Zuwenig an Arbeit zu bewältigen. Corona wirkt sich aber auch aufs Privatleben und die Familienplanung aus: Wer jetzt ein Kind erwartet, hatte sicher schon Pläne für die Zeit nach der Geburt, Stichwort Elternzeit. Und auch diese Pläne müssen jetzt wegen Corona verändert werden, sonst drohen Einkommensbußen und Arbeitsausfälle. Oder?

Vorübergehende Anpassungen beim Elterngeld

Die Bundesregierung hat Anpassungen beim Elterngeld vorgenommen, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie zu mildern. Das betrifft folgende Aspekte:

Arbeiten in systemrelevanten Berufen

Beschäftigen Sie werdende Eltern in systemrelevanten Berufen wie zum Beispiel in der Pflege, können Ihre Arbeitnehmer die Elterngeldmonate unbesorgt verschieben. Das heißt konkret: Die Bezugsdauer des Elterngelds bleibt unverändert, wenn sie die Elterngeldmonate nicht zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember 2020 nehmen können. Sie können die Elterngeldmonate bis spätestens Juni 2021 nehmen.

Partnerschaftsbonus

Wenn Vater oder Mutter aufgrund der aktuellen Lage mehr oder weniger arbeitet als geplant, bleibt dennoch der Anspruch auf den Partnerschaftsbonus bestehen. Der Partnerschaftsbonus wird gezahlt, wenn beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit arbeiten und zugleich Elterngeld beziehen.

Kurzarbeit oder Arbeitslosengeld

Wenn Sie Ihre Arbeitnehmer in Kurzarbeit schicken oder gar entlassen müssen, schmälert dies normalerweise deren Elterngeldansprüche, weil sich die Höhe des Elterngelds auf die zuletzt erzielten Einkünfte bezieht. Während der Corona-Pandemie gilt dies nicht: Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld I verringern nicht das Elterngeld. Sie werden auch nicht bei der Elterngeldberechnung für ein weiteres Kind berücksichtigt.

Was bedeutet das für Sie als Arbeitgeber?

Sprechen Sie mit Ihren Arbeitnehmern, die in den nächsten Monaten Elternzeigt planen oder bereits geplant hatten: Die aktuellen Erleichterungen seitens des Gesetzgebers machen es den Eltern einfacher, flexibel mit Arbeitsspitzen oder Engpässen umzugehen, da sie keine Einkommensverluste fürchten müssen. Und das ermöglicht es Ihnen als Arbeitgeber, besser zu planen, Arbeitnehmer nach Bedarf einzusetzen und Arbeitsplätze zu erhalten.

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