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Abgeschlossen
Voraussetzungen zum Thema "Schüler"
Handelt es sich bei der Beschäftigung des Schülers um ein von einer allgemeinbildenden Schule gelenktes Praktikum?
Hier sind Schüler von allgemeinbildenden Schulen (z. B. Hauptschule, Realschule, Gesamtschule und Gymnasium) gemeint. Als Arbeitgeber müssen Sie bei der Beschäftigung von Schülern unter 18 Jahren das Jugendarbeitsschutzgesetz beachten. Arbeit von Schülern unter 15 Jahren und vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen ist verboten. Ausgenommen sind 13- bis 14-jährige Schüler, die unter bestimmten Bedingungen für maximal zwei Stunden am Tag mit Zustimmung der Eltern tätig sein können.
Ist Ihr Arbeitnehmer Schüler einer Fachschule oder Berufsfachschule?
Fachschulen, Höhere Fachschulen und Berufsfachschulen dienen der fachlichen Ausbildung. Das Studium an einer dieser Schulen bzw. deren Besuch mit überwiegend berufsbildendem Charakter ist durch eine Bescheinigung nachzuweisen.
Wann ist der Beginn der Beschäftigung?
Ist die Beschäftigung auf max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage befristet?
Eine von vornherein auf nicht mehr als 3 Monate oder 70
Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres befristete Beschäftigung
kann
die Voraussetzungen für einen kurzfristigen Minijob erfüllen. Ein kurzfristiger Minijob ist unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgelts sozialversicherungsfrei.
Zahlen Sie ein regelmäßiges und gleichbleibendes monatliches Arbeitsentgelt?
Zum Bruttoarbeitsentgelt gehören grundsätzlich alle laufenden und einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung. In der Sozialversicherung müssen alle für ein Jahr zu erwartenden Einnahmen addiert und anschließend durch
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geteilt werden. Rechnen Sie beim monatlichen Bruttoarbeitsentgelt auch die Sachbezüge hinzu (z. B. freie Verpflegung, Unterkunft und Wohnung).
Ferner sind vertraglich zugesicherte Einmalzahlungen (z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) zu berücksichtigen. Diese sind gesondert zu erfassen. Ausführlichere Informationen finden Sie im
Steckbrief Arbeitsentgelt
.
Bitte geben Sie das gesamte Bruttoarbeitsentgelt für die kommenden zwölf Monate an (ohne Einmalzahlungen).
Relevant ist das Bruttoarbeitsentgelt. Dazu gehören alle steuer- und damit beitragspflichtigen Bezüge für Arbeitsleistungen und Entgeltfortzahlung vor Abzug von Steuern und Beiträgen. Es spielt keine Rolle, unter welcher Bezeichnung und in welcher Form das Arbeitsentgelt geleistet werden. Mehr Informationen finden Sie im
Steckbrief Arbeitsentgelt
.
Zahlen Sie regelmäßige Einmalzahlungen?
Dem regelmäßigen monatlichen Bruttoarbeitsentgelt sind auch einmalige Einnahmen hinzuzurechnen, die mit hinreichender Sicherheit mindestens einmal jährlich gezahlt werden (z. B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld). Steuerfreie Entgelte wie eine Übungsleiterpauschale (bis zu 3.000 Euro im Jahr) oder eine Ehrenamtspauschale (bis 840 Euro im Jahr) bleiben ebenso unberücksichtigt wie Entgeltbestandteile, die zu Gunsten der betrieblichen Altersvorsorge umgewandelt werden (maximal vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung). Mehr Informationen finden Sie im
Steckbrief Einmal- und Sonderzahlungen
.
Sie können einen Schüler unter Umständen als geringfügig entlohnten Minijobber einstellen. Setzen Sie die Prüfung der Voraussetzungen hier im Informationsportal unter
Minijob mit Verdienstgrenze
fort.