Voraussetzungen zum Thema "Arbeitsentgelt"

  • Zahlen Sie in Zukunft monatlich ein regelmäßiges gleichbleibendes Arbeitsentgelt?
  • Wie hoch soll das regelmäßige monatliche Bruttoarbeitsentgelt in Euro sein?
  • Zahlen Sie regelmäßige Einmalzahlungen?
  • Ab welchem Datum ist die Entgeltänderung vereinbart?
  • Ist die Beschäftigung, für die die Entgelterhöhung gilt, seit ihrem Beginn auf max 3 Monate oder 70 Arbeitstage befristet?
  • Ist Ihr Arbeitnehmer bereits jetzt bei Ihnen sozialversicherungspflichtig in Voll- oder Teilzeit beschäftigt?
  • Ist Ihr Arbeitnehmer bei Ihnen bereits jetzt krankenversicherungspflichtig beschäftigt?