Sie möchten Ihren Arbeitnehmer nach Beginn der Rente weiterbeschäftigen?
Ihr Minijobber will die Zahlung eigener Beiträge zur Rentenversicherung vermeiden?
Ihr Arbeitnehmer will die Beiträge an die Berufsständische Versorgung zahlen lassen?
Sie möchten erstmals eine Betriebsrente zahlen und wissen nicht, ob Sie dafür eine Zahlstelle beantragen müssen?