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Betriebsrente - Zahlstelle
Frage-Antwort-Katalog
Abgeschlossen
Voraussetzungen zum Thema "Betriebsrente - Zahlstelle"
Bieten Sie Ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Altersversorgung an?
Als betriebliche Altersversorgung sind Leistungen der Alters-, Invaliditäts- bzw. Erwerbsminderungs- sowie Hinterbliebenenversorgung zu verstehen, die einem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses zugesagt werden. Es gibt fünf Durchführungswege: Direktzusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds.
Erhält bereits mindestens ein ehemaliger Arbeitnehmer (Betriebsrentner) Versorgungsbezüge?
Wenn Sie Ihren (ehemaligen) Arbeitnehmern eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenversorgung (Betriebsrente) zahlen, spricht man von einem Versorgungsbezug. Das ist die Kurzform für die Einnahmen, die mit der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar sind.
Wird in nächster Zeit mindestens einer Ihrer Arbeitnehmer Versorgungsbezüge neu erhalten?
Wenn Sie Ihren (ehemaligen) Arbeitnehmern eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenversorgung (Betriebsrente) zahlen, spricht man von einem Versorgungsbezug. Das ist die Kurzform für die Einnahmen, die mit der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar sind.
Voraussetzungen können nicht erfüllt werden
Sie bieten Ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Altersversorgung an. Ihre bisherigen Betriebsrentner sind nicht gesetzlich krankenversichert. In der nächsten Zeit wird auch kein weiterer Arbeitnehmer Versorgungsbezüge neu erhalten. Daher ist das Zahlstellen-Meldeverfahren und das Zahlstellenverfahren für den Beitragsabzug und die Beitragsabführung derzeit für Sie nicht relevant. Prüfen Sie Ihre Meldepflichten hier erneut, wenn ein zukünftiger Betriebsrentner gesetzlich krankenversichert ist.