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Informationsportal für Arbeit | IK Die Innovationskasse
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Abgeschlossen
Voraussetzungen zum Thema "Beschäftigung nach Studium"
Sie haben einen Studenten während seines Studiums beschäftigt. Wollen Sie ihn nach Ende des Studiums weiterbeschäftigen?
Ein Arbeitsverhältnis während eines Studiums kann sich in wichtigen Dingen von einem Arbeitsverhältnis außerhalb einer Studienzeit unterscheiden. Bei einer Weiterbeschäftigung nach Studienende müssen daher einige Änderungen in der Sozialversicherung beachtet werden.
War der beschäftigte Student als Werkstudent (Personengruppe 106) gemeldet?
Wollen Sie Ihren Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit beschäftigen?
Wollen Sie Ihren Arbeitnehmer als geringfügig entlohnten Minijobber weiterbeschäftigen?
Voraussetzungen können erfüllt werden
Der Student war bisher bei Ihnen als Werkstudent beschäftigt. In der Sozialversicherung müssen Sie Ihren Arbeitnehmer zunächst bei der Krankenkasse für die Personengruppe
106
abmelden mit Meldegrund
31
(Abmeldung wegen Krankenkassenwechsel).
Sie wollen Ihren Arbeitnehmer nun nach Studienende als Minijobber beschäftigen. Dazu müssen Sie ihn bei der Minijob-Zentrale anmelden mit Meldegrund
11
(Anmeldung wegen Krankenkassenwechsel). Die weiteren Voraussetzungen können Sie unter
Minijob mit Verdienstgrenze
oder unter
Kurzfristiger Minijobber
prüfen.