Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung – DEÜV

Nachfolgend finden Sie die Dokumente, die die Umsetzung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) behandeln. Diese betrifft die elektronische Übermittlung der Meldungen zur Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Änderungen und Neuerungen bei Fehlerprüfungen werden ausschließlich in der Koordinierenden Stelle Kernprüfprogramme (KoSKP) beraten und beschlossen. Die Dokumente finden Sie auf der Seite Koordinierende Stelle Kernprüfprogramme (KosKP).

Gemeinsame Grundsätze

Gemeinsame Rundschreiben