Zusatzbeitrag Krankenkasse

Jede Krankenkasse erhebt einen Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung, der in Ergänzung zum allgemeinen Beitragssatz vom Arbeitsentgelt gezahlt werden muss. Die Krankenkassen legen diesen Zusatzbeitrag individuell fest, um ihren Finanzbedarf zu decken. Eine Übersicht über die erhobenen Zusatzbeiträge finden Sie in der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbandes.

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag gibt das Mittel dieser Zusatzbeiträge wieder. Der Schätzerkreis beim Bundesamt für Soziale Sicherung führt jährlich eine Prognose für das jeweils folgende Jahr durch. Das ist Teil der Schätzung zur Entwicklung von Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt.

Bei Arbeitnehmern, die gesetzlich krankenversichert sind, ist der individuelle Zusatzbeitrag der Krankenkasse relevant. Der durchschnittliche Beitragssatz ist aber z. B. für den Beitragszuschuss wichtig, den Sie privat krankenversicherten Beschäftigten zahlen müssen.

Für 2022 gesetzlich festgelegt

Die Finanzlage der Krankenkasse ist 2022 wegen der Corona-Pandemie sehr angespannt. Eigentlich müssten daher die Zusatzbeiträge steigen. Für 2022 ist aber bestimmt worden, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,3 Prozent bleiben muss. Ein höherer Bundeszuschuss ermöglicht das. So steht es in §221a Abs. 3 SGB V, der mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung – Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) eingeführt worden ist.

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Die Frage, ob Ihr Arbeitnehmer gesetzlich oder privat krankenversichert ist, ist bei den meisten Arbeitnehmern wichtig. Probieren Sie doch unsere Frage-Antwort-Kataloge zu Neueinstellungen aus, um sich über die Voraussetzungen einer Beschäftigung zu informieren.

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