Wann sind Sachzuwendungen beitragsfrei?

Egal ob Sie in Euro zahlen oder Ihrem Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil gewähren: Alles gehört zum Arbeitsentgelt, so dass Sie auch für Sachzuwendungen Beiträge der Sozialversicherung berechnen und abführen müssen. Daher müssen Sie immer alles zusammenrechnen, wenn es z. B. um die Grenzen des 450-Euro-Minijobs, den Übergangsbereich der Midijobber oder die Jahresarbeitsentgeltgrenze geht.

Der Gesetzgeber hat aber Ausnahmen definiert. Das steht in der „Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt“, kurz „Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV)“. Dort ist definiert, bis zu welcher Höhe eine Zuwendung oder ein Sachbezug nicht steuer- und beitragspflichtig ist.

Warum dann doch Beitragspflicht bei Tankgutschein und Werbeeinnahmen?

Um diese Frage ging es auch in einem Verfahren, das jetzt in der letzten Instanz beim Bundessozialgericht (BSG) entschieden wurde. Der Arbeitgeber hatte seinen Arbeitnehmern Tankgutscheine ausgegeben. Dazu hat er Flächen der Mitarbeiterfahrzeuge gemietet, um darauf seine Werbung zu zeigen.

Da der Betrag der Tankgutscheine nicht die Grenzen der SvEV überschritten und die Werbung per Mietvertrag vereinbart war, wollte er auch keine Beiträge dafür abführen. Die Deutsche Rentenversicherung war anderer Auffassung, so dass es zu einem Prozess über drei Instanzen kam. Hatten Sozialgericht und Landesozialgericht dem Arbeitgeber Recht gegeben, kam die letzte Instanz zu einem anderen Urteil.

Der wesentliche Grund war, dass mit Gutschein und Miete ein Verzicht auf Arbeitsentgelt ausgeglichen worden ist. Die Arbeitnehmer hatten vorher also brutto mehr verdient und haben auf Entgelt verzichtet. Die „neuen Gehaltsanteile“ haben also Teile des ursprünglichen Entgelts ersetzt. Als Ersatz waren sie (als geldwerter Vorteil) daher beitragspflichtig.

Das Urteil vom 23. Februar 2021 zur Verhandlung B 12 R 21/18 R finden Sie unter dem Link.

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Für Experten ist auch wichtig, wie die Sozialversicherung die gesetzlichen Regelungen auslegt. Dazu lohnt ein Blick in unsere SV-Bibliothek. In der Rubrik Beitragseinzug finden Sie die Niederschriften aus den Besprechungen der Dokumente, die sich mit der Sozialversicherungsträger zum gemeinsamen Beitragseinzug als auch Dokumente zur Zahlung von Beiträgen einschließlich Fälligkeit, Verrechnung und Erstattung.