Hinweis: Die hier genannte Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte von 450 Euro pro Monat galt zum Zeitpunkt, als der Artikel erstellt wurde. Bitte prüfen Sie, wie hoch die Verdienstgrenze aktuell liegt. Informationen zur Minijob Reform 2022 finden Sie hier.

Immer im Februar müssen Sie als Arbeitgeber diverse Jahresmeldungen machen – also Meldungen, die nur einmal im Jahr notwendig sind. Die Termine gelten bundesweit einheitlich. Die Fälligkeiten für die jährlichen Meldungen gibt das Sozialgesetzbuch vor.  

  • Jahresmeldung: Sie ist nötig für jeden Arbeitnehmer, der über den 31.12. hinaus bei Ihnen beschäftigt ist. Sie melden der Krankenkasse des jeweiligen Arbeitnehmers die Beschäftigungsdauer des Vorjahres und das Arbeitsentgelt. 
  • UV-Jahresmeldung: Sie melden jeden Arbeitnehmer der Krankenkasse oder der Minijob-Zentrale, der im Laufe des Vorjahres bei Ihnen beschäftigt und in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert war. Das schließt auch die Arbeitnehmer ein, die im Laufe des Vorjahres aus Ihrem Unternehmen ausgeschieden sind. 
  • Lohnnachweis: Sie müssen dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, die für Sie zuständig ist, wichtige Daten zu allen Arbeitnehmern melden: Dazu gehört die Summe der gezahlten Arbeitsentgelte, die Summe der geleisteten Arbeitsstunden sowie die Anzahl aller Arbeitnehmer. 

Stichtag dieses Jahr für alle Jahresmeldungen: Freitag, der 14. Februar 2020 

Es gilt der Grundsatz: Fällt der Termin auf einen Wochenendtag, verschiebt sich die Fälligkeit auf den davorliegenden Arbeitstag. 

Die Jahresmeldung ist am 15. Februar 2020 fällig. Da dies ein Samstag ist, müssen Sie die Meldung also schon am Freitag, 14. Februar 2020 erledigen. 

Die UV-Jahresmeldung sowie der Lohnnachweis sind am 16. Februar 2020 fällig – ein Sonntag. Setzen Sie also auch diese Meldungen spätestens am 14. Februar 2020 ab. Denken Sie daran, dass Sie vorher als erstes den Abgleich Ihrer UV-Stammdaten mit dem Stammdatendienst der DGUV durchführen müssen Dies kann bis zu 24 Stunden dauern. Daher sollten Sie dies spätestens am 13.02.2020 machen. 

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