Was bedeuten Plattform- und Gig-Ökonomie?

Mit dem Begriff Plattform-Ökonomie werden alle wirtschaftlichen Aktivitäten bezeichnet, die über digitale Plattformen abgewickelt werden. Bekannteste Beispiele sind Verkaufs- und Maklerplattformen, wo sowohl der Verbraucher einkaufen kann (B2C) als auch Geschäfte zwischen Firmen (B2B) abgewickelt werden.

Die Gig-Ökonomie ist eine besondere Form der Plattform-Ökonomie. Hier geht es um die Vermittlung von Aufträgen an Selbstständige. Das englische Wort „gig“ bedeutet Auftritt. Dadurch soll klar werden, dass es sich um kleine, kurze Aufträge handelt. Der selbstständige Pizzabote fährt dabei von „Auftritt zu Auftritt“ wie ein Musiker auf einer Tournee.

Soziale Sicherung der Auftragnehmer offen

Noch ungeklärt ist, wie die soziale Sicherung der Auftragnehmer organisiert werden soll. Wer neben größeren Aufträgen oder neben seiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nebenberuflich „Gigs“ annimmt, ist im Regelfall schon abgesichert. Doch eine zunehmende Anzahl von Menschen lebt wesentlich von diesen Aufträgen.

Für die Auftragnehmer ist häufig das Problem, dass der Betreiber der Plattform ähnlich wie ein Arbeitgeber viele Bedingungen stellen kann, aber im Gegensatz zu herkömmlichen Auftraggebern keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss. Wer aber als Auftragnehmer jeden Auftrag zu einem von der Plattform festgesetzten Preis annehmen muss, ist nicht mehr frei in der Vertragsgestaltung wie ein „normaler“ Selbstständiger. Dennoch muss er sich selbst um seine soziale Sicherheit kümmern. Ein Dilemma, das mit zunehmender Beliebtheit der Gig-Plattformen an Bedeutung gewinnt. Wie kann man in dieser Situation dafür sorgen, dass die Auftragnehmer sozial abgesichert sind?

Diskussion im Videoportal der Rentenversicherung

Mit diesen Fragen beschäftigt sich ein Videoportal, das die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zusammen mit der Gesellschaft für Sozialen Fortschritt erstellt hat. Hier diskutieren Politiker, Wissenschaftler und Arbeitsmarktexperten über das Thema „Soziale Sicherung in der Gig-Ökonomie“. Sie können sich alle Beiträge und Diskussionen als Videos anschauen.

Bereits 2016 hatte sich auch schon ein Forschungsbericht des BMAS mit dem Thema beschäftigt. Der Bericht „Sozialversicherungsrechtliche Einordnung neuer Beschäftigungsformen mit Schwerpunkt Plattform- bzw. Gig-Ökonomie“ können Sie unter dem Link abrufen.

Sind Sie Auftraggeber oder sind Sie schon Arbeitgeber?

Wenn Sie einen kleineren Auftrag über eine Plattform vergeben, können Sie davon ausgehen, dass Sie kein Arbeitgeber sind und daher auch keine Abgaben in der Sozialversicherung erforderlich sind. Wenn Sie aber häufig den gleichen selbstständigen Auftragnehmer in Anspruch nehmen, müssen Sie prüfen, ob es sich nicht dort um ein abhängiges Beschäftigtenverhältnis handelt. Wird das später z. B. bei einer Betriebsprüfung festgestellt, können nachträglich Sozialabgaben und Säumniszuschläge fällig werden.

Als Faustregel gilt: Wenn der Beauftragte nicht selbst als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer beschäftigt ist, sollten Sie als Auftragnehmer seinen Versicherungsstatus schon bei Vertragsabschluss durch die Deutsche Rentenversicherung prüfen lassen. Bei dem Verfahren wird festgestellt, ob es sich bei der Beauftragung um eine Selbstständigkeit handelt. Weitere Informationen zum Statusfeststellungsverfahren lesen Sie auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.

Unser Service für Sie im Informationsportal

In unserem Frage-Antwort-Katalog „Beauftragung von Selbstständigen“ können Sie eine erste Einschätzung vornehmen, wie das Verhältnis von Auftraggeber und Auftragnehmer zu beurteilen ist. Kompakte Informationen zum Thema bieten die Steckbriefe „Selbstständige und Versicherungsstatus“ und „Statusfeststellungsverfahren“.