In der gesetzlichen Unfallversicherung sind die bisherigen trägerspezifischen Mitgliedsnummern als Ordnungskennzeichen seit 1. Januar 2023 auf bundesweit einheitliche Unternehmensnummern umgestellt. Die Unternehmensnummer gehört grundsätzlich zu den wesentlichen Voraussetzungen, um als Arbeitgeber tätig zu werden.
Worum handelt es sich?
Die neue Unternehmensnummer besteht aus insgesamt 15 Ziffern. Die ersten zwölf Zeichen werden auch als Unternehmernummer bezeichnet, da sie die Unternehmerin bzw. den Unternehmer kennzeichnen. Diese zwölf Zeichen werden durch eine zufällige Ziffernfolge generiert. Die letzten drei Ziffern beziehen sich immer auf das zugehörige Unternehmen. Diese Kennzeichnung ist wichtig, um mehrere Unternehmen einer Unternehmerin oder eines Unternehmers unterscheiden zu können. In einem solchen Fall erfolgt die Zuordnung in numerisch aufsteigender Folge (001, 002, 003 und so weiter).
Diese einheitliche Unternehmensnummer ist erforderlich, damit der Datenaustausch zwischen Unternehmen und Unfallversicherungsträger mit einem einheitlichen Standard erfolgen kann.
Wer ein Unternehmen eröffnet, muss es binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Dabei handelt es sich in vielen Fällen um eine gewerbliche Berufsgenossenschaft. Für Unternehmen in der Landwirtschaft, im Bereich der öffentlichen Hand und für private Haushalte gibt es mit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft und den Unfallkassen besondere Einrichtungen.
Die Zuständigkeiten der Unfallversicherungsträger sind gesetzlich festgelegt. Umfasst ein Unternehmen verschiedenartige Bestandteile, die demselben Rechtsträger angehören, ist insgesamt der Unfallversicherungsträger zuständig, in dessen Bereich der Schwerpunkt des Unternehmens fällt. Dieser Schwerpunkt richtet sich in erster Linie nach der Anzahl der Arbeitnehmer.
Welcher Zweck wird erfüllt?
Die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung umfassen die Prävention und nach Eintritt von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten die Rehabilitation und Entschädigung. Versichert sind insbesondere die Arbeitnehmer.
Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung verwalten die in ihre Zuständigkeitsbereiche fallenden Unternehmer und Unternehmen mit Hilfe der Unternehmensnummern.
Ab dem Jahr 2024 wird für die Beantragung einer Betriebsnummer (siehe Steckbrief Betriebsnummer) zwingend die von der Unfallversicherung zugewiesene Unternehmensnummer benötigt.
Welche Norm ist die Grundlage?
§§ 121, 123 ff. sowie 136, 192 und 224 SGB VII
Die darauf aufbauenden und ergänzenden Dokumente der Sozialversicherung zur Gesetzlichen Unfallversicherung finden Sie in der SV-Bibliothek des Informationsportals unter dem angegebenen Link.
Wo kann ich mich informieren?
Unter dem angegebenen Link finden Sie eine Beschreibung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), wie man ein neues Unternehmen anmelden kann. Die DGUV berät über den Kontakt zur DGUV kostenfrei telefonisch oder per Kontaktanfrage. Über Besonderheiten für landwirtschaftliche Unternehmen können Sie sich auf der Homepage der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und hier im Informationsportal im Steckbrief Arbeitgeber in Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau informieren.
Was muss ich tun?
Um die Unternehmensnummer zu erhalten, müssen Sie sich als Unternehmerin oder Unternehmer binnen einer Woche nach Eröffnung Ihres Unternehmens beim zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) anmelden. Nutzen Sie dafür das Online-Formular der Unfallversicherung. Wichtig sind dabei vor allem Art und Gegenstand des Unternehmens, die Zahl der Arbeitnehmer und der Tag der Unternehmenseröffnung. Außerdem müssen Sie für die Vergabe der Unternehmernummer notwendigen Angaben, insbesondere den Namen, den Geburtsnamen, das Geburtsdatum und die aktuelle Wohnanschrift elektronisch übermitteln. Die Unternehmensnummer wird Ihnen dann postalisch im Bescheid mit dem Beginn der Zuständigkeit mitgeteilt.
Steuerberater, Lohnbüro oder vergleichbare Stellen können Sie bei der Anmeldung unterstützen.
Sie müssen Ihre Unternehmensnummer zusammen mit der Betriebsnummer des Unfallversicherungsträgers sowohl beim elektronischen Lohnnachweis zur Unfallversicherung als auch bei den UV-Jahresmeldungen angeben.
Auch in den Meldungen von Betriebsdatenänderungen an die Bundesagentur für Arbeit (BA) muss ab dem Jahr 2024 die Unternehmensnummer mit übermittelt werden.
Was ist später wichtig?
Falls sich Art und Gegenstand Ihres Unternehmens ändern, kann es vorkommen, dass der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung gewechselt werden muss. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an den bisher für Sie zuständigen Unfallversicherungsträger wenden.
Darüber hinaus müssen Sie Beginn Ende eines oder mehrerer weiterer Unternehmen unter Angabe der Unternehmernummer und der notwendigen Angaben zur Identifizierung Ihres Unternehmens dem zuständigen Träger der Unfallversicherung mitteilen.
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