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Informationsportal für Arbeitgeber der KKH
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Veränderungen
Änderungen beim Arbeitnehmer
Betriebliche Änderungen
Auslandseinsatz und Antragsverfahren
Betriebliche Änderungen
Stilllegung eines Beschäftigungsbetriebs
Weiterer Beschäftigungsbetrieb
Änderungen im Beschäftigungsbetrieb
Umzug
Frage-Antwort-Katalog
Abgeschlossen
Voraussetzungen zum Thema "Stilllegung eines Beschäftigungsbetriebs"
Besitzen Sie in derselben Gemeinde einen weiteren Beschäftigungsbetrieb?
Hat dieser Beschäftigungsbetrieb dieselbe wirtschaftliche Betätigung?
Die wirtschaftliche Betätigung eines Beschäftigungsbetriebes richtet sich nach dem Schwerpunkt der Tätigkeiten des überwiegenden Teils der Arbeitnehmer in diesem Beschäftigungsbetrieb und nach dem Betriebszweck. Wenn in diesem Beschäftigungsbetrieb die meisten
Arbeitnehmer
die Waren produzieren, die andere
Arbeitnehmer
verkaufen, ist die Produktion die maßgebliche wirtschaftliche Betätigung. Wird jedoch zusätzlich an anderer Stelle in der Gemeinde eine reine Verkaufsstelle errichtet, muss dann für diesen Beschäftigungsbetrieb eine eigene Betriebsnummer beantragt und verwendet werden. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an den Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit.
Wollen Sie den Beschäftigungsbetrieb vollständig beenden?
Eine vollständige Beendigung des Beschäftigungsbetriebes bedeutet, dass Sie auf nicht mehr vorhaben, einen Beschäftigungsbetrieb in derselben Gemeinde mit derselben wirtschaftlichen Betätigung wieder zu eröffnen. Haben Sie nur vorübergehend keine Arbeitnehmer (z. B. aufgrund saisonaler Änderungen), so ist das nicht mitzuteilen.
Sollen einzelne oder alle Arbeitnehmer des Beschäftigungsbetriebes in einem anderen Beschäftigungsbetrieb von Ihnen weiterbeschäftigt werden?
In den Meldungen zu einem Arbeitnehmer muss immer der Beschäftigungsbetrieb angegeben werden, in dem der Arbeitnehmer tatsächlich und überwiegend arbeitet.
Voraussetzungen können erfüllt werden
Sie haben die wichtigsten Fragen geprüft, die bei der Stilllegung eines Beschäftigungsbetriebes zu klären sind. Beachten Sie die Ergebnisse in der Zusammenfassung.