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Gefahrtarifstelle

Die Höhe der Beiträge zur Unfallversicherung richtet sich auch nach dem Gefährdungsrisiko. Bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften werden hierzu durch die Selbstverwaltung Gefahrtarife beschlossen, die durch Gefahrtarifstellen gegliedert sind. Zu jeder Gefahrtarifstelle gehört eine Gefahrklasse, nach der sich die Höhe des Beitrags berechnet.

Bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) sind Besonderheiten zu berücksichtigen, die in einem eigenen Kapitel am Ende des Steckbriefs erläutert werden.

Worum handelt es sich?

In der gesetzlichen Unfallversicherung werden die benötigten Mittel durch Beiträge der Unternehmer aufgebracht. Wenn Beiträge an eine gewerbliche Berufsgenossenschaft zu zahlen sind, richten sie sich auch nach den Gefahrtarifstellen, denen die Unternehmen angehören. In einer Gefahrtarifstelle sind Gewerbezweige mit technologischen Gemeinsamkeiten und gleichartigen Unfallgefahren zusammengefasst.

Zu jeder Gefahrtarifstelle gibt es eine Gefahrklasse, die bei der Beitragsberechnung als Faktor herangezogen wird. Die Gefahrtarife werden von den gewerblichen Berufsgenossenschaften als Satzungsrecht beschlossen.

Welcher Zweck wird erfüllt?

Die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung umfassen die Prävention, die Rehabilitation und die Entschädigung. Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Die Mittel werden durch Beiträge der Unternehmer aufgebracht. Durch Prävention sollen diese Versicherungsfälle verhütet werden.

Für die Berechnung der Beiträge zu den gewerblichen Berufsgenossenschaften sind deren Bedarf, die Arbeitsentgelte in den Unternehmen und die Gefahrklassen maßgeblich. Durch die Gefahrtarifstellen und Gefahrklassen soll die Höhe der Beiträge am Gefährdungsrisiko des jeweiligen Gewerbezweigs ausgerichtet werden. Das fördert die Prävention und senkt dadurch perspektivisch die Kosten.

Welche Norm ist die Grundlage?

§§ 152, 157 und 159 SGB VII sowie der jeweilige Gefahrtarif der zuständigen gewerblichen Berufsgenossenschaft

Wo kann ich mich informieren?

Bei speziellen Fragen zur Gefahrtarifstelle und Gefahrklasse geben die zuständigen Berufsgenossenschaften Auskunft. Allgemeine Hinweise der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zur Beitragsberechnung finden Sie unter dem angegebenen Link. Sie können sich als Arbeitgeber auch über den Kontakt zur DGUV allgemein informieren.

Was muss ich tun?

Ihre jeweilige Berufsgenossenschaft teilt Ihnen die auf Ihr Unternehmen zutreffenden Gefahrtarifstellen und Gefahrklassen durch die Veranlagungsbescheide mit. Wie die Arbeitsentgelte der Arbeitnehmer unter diesen Gefahrtarifstellen nachzuweisen sind, regelt der jeweilige Gefahrtarif.

Sie sind aufgefordert, die Gefahrtarifstellen des Unternehmens zusammen mit den Arbeitsentgelten sowohl im elektronischen Lohnnachweis zur Unfallversicherung als auch in den UV-Jahresmeldungen anzugeben. Dabei müssen Sie darauf achten, die vorgeschriebenen Fristen einzuhalten. Näheres über das UV-Meldeverfahren finden Sie unter dem angegebenen Link.

Was ist später wichtig?

Ändern sich die Verhältnisse, von denen die Zuordnung des Unternehmens zu den Gefahrklassen (Eingruppierung in die Gefahrtarifstellen) abhängt, müssen Sie den Unfallversicherungsträger innerhalb von vier Wochen darüber informieren.

Besonderheiten der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft

Bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) wird das Unfallrisiko durch die Bildung von Risikogruppen (Gefahrengemeinschaften) berücksichtigt, um gleichartige Unfallgefahren zusammenzufassen. Zu jeder Risikogruppe gibt es einen Risikogruppenfaktor, der bei der Beitragsberechnung herangezogen wird. Die Anzahl der Risikogruppen ist in der Satzung der LBG geregelt.

Die maßgeblichen Normen sind §§ 182 und 183 SGB VII.

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) informiert ausführlich über ihren Teilbereich Versicherung Berufsgenossenschaft. Darin finden Sie auch Erläuterungen zu Risikogruppen und Produktionsverfahren.