Was spricht für eine Registrierung im SV-Meldeportal?

Wie Sie sicher schon gelesen haben, wird sv.net eingestellt. Schon seit Jahresbeginn können Sie die Rückmeldungen zu sehr vielen Verfahren nur noch im SV-Meldeportal abrufen – auch wenn Sie die zugehörige Meldung ursprünglich im sv.net abgegeben haben. Damit Sie als Arbeitgeber während des Wechsels auf das SV-Meldeportal weiterhin Ihrer Meldepflicht nachkommen können, haben die Sozialversicherungsträger beschlossen, den Betrieb von sv.net für kurze Zeit zu verlängern.

Goodbye sv.net, hello SV-Meldeportal

Unsere Empfehlung, wenn Sie bisher sv.net genutzt haben: Registrieren Sie sich im SV-Meldeportal. Hier zwei Gründe:

Erstens ist sv.net nur noch kurze Zeit erreichbar und das auch nur in der standard-Variante. So können Sie noch schnell eine Meldung abgeben, bis Sie die Registrierung im SV-Meldeportal abgeschlossen haben.

Zweitens müssen Sie keine Gebühren für die Nutzung des SV-Meldeportals für das Jahr 2024 zahlen, wenn Sie sich in den nächsten Wochen registrieren.

Tipps

  • Welche Verfahren im Detail betroffen sind, können Sie im Blog der ITSG nachlesen.
  • Auf info.sv-meldeportal.de finden Sie kurzweilige Videos und ausführliche FAQs rund um die Registrierung und Nutzung des SV-Meldeportals.
  • Wenn Sie Fragen während der Registrierung haben, können Sie sich auch die Video-Assistentin ‚Rosie‘ öffnen. Sie finden diese Funktion auf der Startseite der Anwendung und in jedem weiteren Registrierungsschritt unten rechts.