Unter Long Covid versteht man gesundheitliche Beschwerden, die über die akute Krankheitsphase einer SARS-CoV-2-Infektion von etwa vier Wochen fortbestehen oder später neu auftreten.  Die Beschwerden können sehr unterschiedlich sein. Am häufigsten nennen Betroffene starke Erschöpfung, Atemprobleme oder Konzentrationsschwierigkeiten, aber auch Gliederschmerzen. Die Beschwerden können länger anhalten oder nur zeitweise auftreten und sich mit der Zeit verändern. Das Tückische: Man kann auch dann an Long COVID erkranken, wenn die ursprüngliche Erkrankung leicht verlaufen ist oder man nach der Ansteckung mit dem Coronavirus zunächst gar keine Symptome hatte.

Wie lange ist man mit Long Covid arbeitsunfähig?

Eine besondere Untersuchung zu diesem Thema hat die Techniker Krankenkasse veröffentlicht. Der Gesundheitsreport befasst sich unter anderem mit den Krankmeldungen im Jahr 2021. Ein besonderer Augenmerk galt denjenigen, die 2020 akut an Corona erkrankten und noch im Jahr 2021 wegen Long Covid krank geschrieben waren. Danach waren ein Prozent der versicherten Erwerbstätigen mit der Diagnose Long Covid krankgeschrieben. Die Dunkelziffer dürfte aber höher liegen. Zwar ist der Anteil an den Krankschreibungen relativ gering, dafür ist aber die Dauer der Arbeitsunfähigkeit ausgesprochen hoch. Im Durchschnitt waren die Betroffenen 105 Tage außer Gefecht. Zum Vergleich: Im Durchschnitt war 2021 jeder Erwerbstätige knapp 15 Tage arbeitsunfähig gemeldet.

Quelle:TK

Was können Sie als Arbeitgeber tun?

Als erstes gilt nach wie vor: Infektionen mit dem Coronavirus möglichst verhindern. Dazu gehört eine Gefährdungsanalyse und die daraus resultierenden Maßnahmen, beispielsweise Maskenpflicht, Abstand halten oder die Arbeit nach Möglichkeit im Home-Office zu ermöglichen.

Und wenn es passiert ist? Long Covid ist – wie der Name schon sagt – ein längerer Prozess. Die Einschränkungen für den Betroffenen können unterschiedlich sein. Vielleicht muss Ihr Mitarbeiter gar nicht dauerhaft krankgeschrieben werden, wenn Sie das Arbeitsumfeld an seine Einschränkungen anpassen. Das kann beispielsweise durch eine Veränderung des Arbeitsbereichs oder der Arbeitszeit geschehen. Flexiblere Arbeits- und Pausenzeiten können ebenso helfen wie technische Hilfsmittel oder die technische Anpassung des Arbeitsplatzes (z.B. Veränderung des Lichts).

Nach längerer krankheitsbedingter Abwesenheit sollten Sie ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Möglich ist auch die stufenweise Wiedereingliederung, bei der die Arbeitszeit stufenweise in Absprache mit dem behandelnden Arzt an die Leistungsfähigkeit angepasst wird.

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