Arbeitgeber müssen den Gesamtsozialversicherungsbeitrag bis zum gesetzlich festgelegten Fälligkeitstermin an die Einzugsstelle abführen. Die Beiträge werden immer am drittletzten banküblichen Arbeitstag eines Monats für den laufenden Monat fällig. Wochenenden und Feiertage zählen bei der Berechnung nicht mit.

An welchem Tag werden die Beiträge fällig?

Für 2026 gelten folgende Fälligkeitstermine für die Gesamtsozialversicherungsbeiträge:

Die Beiträge für 2026 werden an folgenden Tagen fällig:
JanuarFebruarMärzAprilMaiJuniJuliAugustSeptemberOktoberNovemberDezember
28.01.25.02.27.03.28.04.27.05.26.06.29.07.27.08.28.09.28.10.26.11.28.12.

Das bedeutet, dass die Zahlung an diesem Tag bei der Einzugsstelle eingegangen sein müssen. Die Übergabe eines Schecks am Fälligkeitstag reicht daher nicht aus.

Wann muss der Beitragsnachweis vorliegen?

Basis für den Beitragseinzug ist der Beitragsnachweis.  Dieser muss zwei Tage vor dem Fälligkeitstag bei der Einzugsstelle vorliegen. Daraus ergeben sich für das Jahr 2026 folgende Termine für die Abgabe:

Die Beitragsnachweise müssen 2026 spätestens an folgenden Tagen (0:00 Uhr) vorliegen:
JanuarFebruarMärzAprilMaiJuniJuliAugustSeptemberOktoberNovemberDezember
26.01.23.02.25.03.24.04.22.05.  24.06.27.07.25.08.24.09.26.10.24.11.22.12.

Besondere Regelungen gibt es für Beiträge im Rahmen des Haushaltscheckverfahrens: Hier sind die Beiträge jeweils halbjährig fällig, und zwar bis zum 31. Januar für das zweite Halbjahr des Vorjahres und bis zum 31. Juli für das erst Halbjahr des laufenden Jahres.

Bei freiwillig Versicherten bestimmt die Satzung der Kasse die Fälligkeit. In der Regel ist dies der 15. eines Monats für den Vormonat. Übernimmt der Arbeitgeber die Abrechnung und Abführung der freiwilligen Krankenversicherungsbeiträge, so gilt in diesen Fällen der Fälligkeitstag für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag.

Alle Termine im Blick behalten

Damit Ihre Sozialversicherungsbeiträge fristgerecht eingehen, ist eine pünktliche Zahlung unerlässlich. Verspätete Zahlungen können dazu führen, dass die Krankenkasse Säumniszuschläge erhebt. Außerdem kann eine nicht rechtzeitig erfolgte Überweisung auf die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung haben, beispielsweise, wenn Sie an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen möchten.

Damit Sie Ihre Zahlungstermine zuverlässig einhalten und Beitragsnachweise rechtzeitig übermitteln können, stellen wir Ihnen eine Übersicht aller relevanten Fälligkeitstermine zur Verfügung.

Hier können können Sie die vollständige Übersicht als PDF herunterladen. Nutzen Sie außerdem den praktischen Kalender zur wöchentlichen Übersicht, den wir Ihnen als .ics-Datei bereitgestellt haben. Sie können Ihn bequem in Ihren elektronischen Kalender einbinden, um so die Fälligkeitstermine im Blick zu behalten.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Die Verlautbarung der Spitzenverbände zum Thema Fälligkeit finden Sie in der SV-Bibliothek unter Fälligkeit, Erstattung und Verrechnung von Beitragszahlungen. Außerdem stehen Ihnen die Steckbriefe Beitragsnachweis und Meldungen.