Sie haben eine Geschäftsidee und möchten sich selbstständig machen? Wenn Sie zurzeit arbeitssuchend sind, unterstützt Sie die Bundesagentur für Arbeit mit dem Gründerzuschuss, einer finanziellen Starthilfe für den Weg in die Selbstständigkeit.

Welche Voraussetzungen muss ich für den Gründungszuschuss erfüllen?

Einen Gründungszuschuss können Sie erhalten, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen und noch mindestens 150 Tage weiteren Anspruch auf diese Leistung haben. Sie müssen zudem die Tragfähigkeit der Gründung nachweisen, etwa durch eine Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer oder eines Kreditinstituts. Zudem müssen Sie über die für die selbstständige Tätigkeit notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Die tatsächliche Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit weisen Sie z.B. durch die Gewerbeanmeldung, der Anmeldung als Freiberufler beim Finanzamt oder die Eintragung in die Handwerksrolle nach.

Die Zahlung des Gründungszuschusses ist eine Ermessensleistung, wird also nicht automatisch und in jedem Fall gewährt. Falls noch im Vorfeld der Gründung Unterstützung durch vorbereitende Maßnahmen erforderlich ist, können auch diese gefördert werden.

Ganz wichtig: Der Gründungszuschuss muss vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit beantragt werden.

Wie hoch fällt der Zuschuss aus?

Als Gründungszuschuss erhalten Sie eine so genannte Starthilfe für sechs Monate in Höhe Ihres individuellen Arbeitslosengeldes. Zusätzlich wird in dieser Zeit eine Pauschale von 300 Euro gezahlt, als Zuschuss für eine freiwillige Versicherung, insbesondere der Krankenversicherung. Denn anders als ein Bezieher von Arbeitslosengeld sind Bezieher des Gründungszuschusses nicht versicherungspflichtig. Sie müssen sich also selbst um die notwendige Absicherung kümmern.

Nach den sechs Monaten ist – auf erneuten Antrag – eine weitere Förderung möglich. Wird die Geschäftstätigkeit nachgewiesen, zahlt die Bundesagentur für weitere neun Monate einen Zuschuss von 300 Euro für die soziale Absicherung.

Gibt es noch weitere Förderungsmöglichkeiten?

Für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen kann die Arbeitsagentur mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein 100 % der Kosten für individuelles Coaching und Gründungsberatung vor dem Start übernehmen.

Unabhängig von der Förderung durch die Bundesagentur gibt es für bestimmte Gründungen Stipendien, Gründerkredite, Förderkredite, Beratungsgutscheine. Gründerkredite können bei der KfW beantragt werden. Auch einige EU-Programme, meist für bestimmte thematische Gründungen (z.B. Klimaschutz- oder Technologieprojekte), stehen zur Verfügung. Darüber hinaus können regionale Förderungen, meist auf Landesebene in Frage kommen. Informationen dazu können Sie bei Interesse bei den Kammern oder Gründungsberatungen erhalten.

Weitere Unterstützungsformen der BA

Wenn Sie schon selbstständig tätig sind und Arbeitnehmer beschäftigen, kann es immer einmal vorkommen, dass sich beispielsweise die Auftragslage vorübergehend verschlechtert. Um schwierige Zeiten zu überbrücken und Entlassungen zu entgegnen, können Sie die Zeit zum Beispiel mit Kurzarbeit überbrücken. Die Bundesagentur zahlt dann einen Teil des entgangenen Lohnes als Kurzarbeitergeld für die Mitarbeiter.

Für andere finanzielle Notlagen eines Unternehmens stehen eine Reihe von Krisenzuschüssen oder Notkrediten (z.B. durch die KfW) zur Verfügung. Auch hier stehen neben bundesweiten Maßnahmen landesbezogene Möglichkeiten bereit. Informationen hierzu finden Sie z.B. unter der Förderdatenbank des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Wichtig ist immer, dass Sie im Falle eines Falles schnell reagieren und aktiv auf die Gläubiger zugehen. Dann sind oft Stundungen oder Ratenzahlungen möglich. Das gilt z.B. auch für die Sozialversicherungsbeiträge. Ansprechpartner ist dann die jeweilige Krankenkasse als Einzugsstelle.

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