Zwar sind die Fälle von schweren Corona-Erkrankungen deutlich weniger geworden, dazu haben insbesondere die Impfungen beigetragen, aber es gibt noch immer schwere Verläufe. Insbesondere die so genannten Long-Covid und Post-Covid-Erkrankungen machen den Fachleuten Sorgen. Deshalb gibt es eine neue Corona Arbeitsschutzverordnung die kalten Monate.

Was müssen Sie als Arbeitgeber jetzt tun?

Zunächst müssen Sie Ihre Hygienekonzepte an die aktuelle Situation anpassen und für deren Umsetzung sorgen. Besonderes Augenmerk sollten Sie dabei richten auf

  • Ausreichenden Abstand zwischen den Beschäftigten
  • Gute Belüftung
  • Einhaltung der Hygieneregeln

Wo diese Maßnahmen nicht ausreichen, muss eine Schutzmaske getragen werden. Soweit Schutzmasken getragen werden müssen, müssen Sie diese kostenfrei zur Verfügung stellen.

Wie Sie für ausreichend Abstand sorgen können

Schon in der Vergangenheit haben die Unternehmen gute Erfahrungen damit gemacht, persönliche Kontakte weitgehend einzuschränken und sie – wo immer möglich – durch digitale Alternativen zu ersetzen.

Räume sollten möglichst nicht von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden. Bei einer kleinen Teeküche sollte immer nur ein Beschäftigter zur Zeit arbeiten – oder eben mit Schutzmaske.

Home-Office hat einen wahren Boom erfahren. Viele Mitarbeiter haben sich daran gewöhnt oder möchten sogar nicht mehr ins Büro zurück. Prüfen Sie die Möglichkeit, Ihren Beschäftigten die Arbeit im Home-Office anzubieten.

Aufklären und testen

Nach der Corona Arbeitsschutzverordnung sind Sie verpflichtet, Ihre Beschäftigten über die Risiken einer Corona-Erkrankung und über Impfangebote zu informieren. Möchte sich ein Beschäftigter impfen lassen, so müssen Sie dies während der Arbeitszeit ermöglichen.

Bezüglicher kostenloser Tests sind Sie derzeit nur verpflichtet, ein solches Angebot zu prüfen. Im Interesse Ihrer Mitarbeiter sollten Sie aber über ein solches Angebot (zumindest einmal in der Woche) nachdenken. Je früher eine Infektion bei einem Mitarbeiter erkannt wird, umso schneller kann er sich isolieren und eine Ansteckung der anderen Kollegen vermeiden.

Ab wann gilt die Corona Arbeitsschutzverordnung?

Sie tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft und ist befristet bis zum 7. April 2023. Nachlesen können Sie diese hier.

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