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Voraussetzungen zum Thema "Weiterer Beschäftigungsbetrieb"
Soll der weitere Beschäftigungsbetrieb in einer Gemeinde errichtet werden, in der Sie bereits einen Beschäftigungsbetrieb haben?
Ein Beschäftigungsbetrieb ist auch dann vorhanden, wenn der Beschäftigungsbetrieb vorübergehend keine Beschäftigten hat oder hatte bzw. die Betriebstätigkeit ohne Beschäftigte fortgeführt wird oder wurde.
Voraussetzungen können erfüllt werden
Sie müssen für den weiteren Beschäftigungsbetrieb eine neue Betriebsnummer beantragen. Beachten Sie die Ergebnisse in der Zusammenfassung.