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Informationsportal für Arbeitgeber der Salus BKK
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Neuer Arbeitgeber
Direkteinstieg neuer Arbeitgeber
Orientierungshilfe neuer Arbeitgeber
Frage-Antwort-Katalog
Abgeschlossen
Voraussetzungen zum Thema "Orientierungshilfe neuer Arbeitgeber"
Wollen Sie als privater Haushalt Arbeitnehmer beschäftigen?
Als privater Haushalt im Sinne der Sozialversicherung gilt, wer als Arbeitgeber Arbeitnehmer im privaten Bereich für nichtgewerbliche Zwecke beschäftigt. Mehr Informationen finden Sie im
Steckbrief Private Haushalte als Arbeitgeber
.
Sind Sie als Arbeitgeber in einer der nachfolgenden Branchen tätig:
Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau
Bergbau
Seefahrt
Einrichtungen zur Beschäftigung behinderter Menschen?
Für die genannten Branchen sind eigene Träger der Sozialversicherung zuständig oder es gelten besondere Bedingungen. Sind Sie als Arbeitgeber in einer dieser Branchen tätig, finden Sie den geeigneten Ansprechpartner in der Sozialversicherung durch die Beantwortung der nachfolgenden Fragen.
Sie wollen Arbeitnehmer beschäftigen und müssen dazu bestimmten Verpflichtungen gegenüber der Sozialversicherung nachkommen. Setzen Sie die Prüfung der Voraussetzungen unter
Arbeitgeber
fort.