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Versicherungsnummer

Die Versicherungsnummer wird von der Deutschen Rentenversicherung vergeben. Mit der Vergabe wird jedem Arbeitnehmer in Deutschland ein Konto bei der gesetzlichen Rentenversicherung zugeordnet. Dabei handelt es sich um ein lebenslanges und eindeutiges Zuordnungsmerkmal.

Worum handelt es sich?

Spätestens, wenn eine Person in Deutschland erstmals eine Tätigkeit aufnimmt, erhält sie von der gesetzlichen Rentenversicherung eine Versicherungsnummer. Diese Nummer bleibt ein Leben lang bestehen. Sie wird manchmal auch als Sozialversicherungsnummer oder Rentenversicherungsnummer bezeichnet und mit VSNR oder RVNR abgekürzt.

Wird eine neue Nummer vergeben, erhält der Versicherte ein entsprechendes Anschreiben von der Rentenversicherung. Die Versicherungsnummer ist auf dem beigefügten Versicherungsnummernachweis (bis 31.12.2022: Sozialversicherungsausweis) eingetragen, den der Arbeitnehmer erhält. Bei Beginn der Beschäftigung müssen Sie die Versicherungsnummer elektronisch über das Entgeltabrechnungsprogramm bei der Datenstelle der Rentenversicherung abfragen. Nur wenn die Datenstelle der Rentenversicherung keine Versicherungsnummer ermitteln kann, ist diese dem Versicherungsnummernachweis des Arbeitnehmers zu entnehmen.

Die Versicherungsnummer ist nicht mit der Krankenversichertennummer der gesetzlichen Krankenversicherung identisch. Die Existenz einer Versicherungsnummer ist allerdings Voraussetzung für die Vergabe einer Krankenversichertennummer. Insoweit kann bereits vor Aufnahme der ersten Beschäftigung die Notwendigkeit bestehen, eine Versicherungsnummer zu vergeben. Die Krankenversichertennummer wurde bei Einführung der elektronischen Gesundheitskarte im Jahre 2012 vereinheitlicht und hat ebenfalls lebenslange Gültigkeit.

Bei arbeitnehmerbezogenen Meldungen wird ausschließlich die Versicherungsnummer der Rentenversicherung verwendet.

Welcher Zweck wird erfüllt?

Die Versicherungsnummer identifiziert den Versicherten eindeutig und begleitet ihn durch sein ganzes Berufs- und Rentenleben. Sie stellt sicher, dass die eingezahlten Beiträge zur Rentenversicherung dem richtigen Konto zugeordnet werden.

Mit Vergabe der Versicherungsnummer wird gleichzeitig ein Rentenversichertenkonto angelegt.

Welche Norm ist die Grundlage?

§ 147 SGB VI, § 28a Absatz 3a SGB IV und § 5 Absatz 6 DEÜV sowie § 290 SGB V zur Krankenversichertennummer.

Wo kann ich mich informieren?

Sie finden ausführliche Informationen zum Rentenkonto und die Verwendung der Versicherungsnummer bei der Deutschen Rentenversicherung .

Bei Unklarheiten zur Versicherungsnummer (z. B. bei doppelter Vergabe) wenden Sie sich an die zuständige Krankenkasse oder direkt an die Deutsche Rentenversicherung.

Was muss ich tun?

Die Versicherungsnummer Ihres Arbeitnehmers muss bei den Meldungen zur Sozialversicherung angegeben werden. Diese ist elektronisch über das Entgeltabrechnungsprogramm bei der Datenstelle der Rentenversicherung abzufragen. Kann die Datenstelle der Rentenversicherung keine Versicherungsnummer ermitteln, ist sie dem Versicherungsnummernachweis des Arbeitnehmers zu entnehmen.

Sollte auch kein Versicherungsnummernachweis vorliegen, benötigen Sie bei der Sofortmeldung oder der erstmaligen Anmeldung zur Sozialversicherung nicht zwingend die Versicherungsnummer. Hier reicht die Eintragung des Namens, der Geburtsdaten und des Wohnortes des Arbeitnehmers aus. Die Krankenkasse (bzw. bei der Sofortmeldung die Deutsche Rentenversicherung) meldet Ihnen die Versicherungsnummer dann umgehend zurück. Mehr Informationen finden Sie im Steckbrief Sofortmeldung.

Die Versicherungsnummer unterliegt dem Sozialgeheimnis. Das heißt: Sie dürfen die Versicherungsnummer zwar für die Kommunikation mit der Sozialversicherung verwenden, jedoch nicht in anderen Bereichen (z.B. als interne Personalnummer) verwenden oder weitergeben.

Hinweis: In den Meldeverfahren oder auf Formularen wird auch oft nach der Sozialversicherungsnummer oder der Rentenversicherungsnummer gefragt (Abkürzung VSNR oder RVNR). Gemeint ist dabei immer die zwölfstellige Versicherungsnummer der Deutschen Rentenversicherung.

Was ist später wichtig?

Sollte der Versicherungsnummernachweis unbrauchbar werden oder verloren gehen, kann der Versicherte einen neuen Nachweis über die zuständige Krankenkasse bei der Rentenversicherung beantragen. Ändert sich die Versicherungsnummer oder die Angaben zur Person, erhält der Versicherte ohne Antrag einen neuen Versicherungsnummernachweis.

Die Pflicht des Arbeitnehmers zur Vorlage des Versicherungsnummernachweises besteht nur, wenn die elektronische Abfrage bei der Datenstelle der Rentenversicherung ergebnislos blieb.