Mit Wirkung zum 1. Juli 2019 hat der neue Übergangsbereich in der Sozialversicherung die bisherige Gleitzone abgelöst. Der Sinn des Übergangsbereiches ist es, für Ihre Arbeitnehmer den Übergang von einem abgabenfreien Minijob hin zu einer voll sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gleitend zu gestalten.
Mit dieser Änderung wurde die Anhebung der oberen Entgeltgrenze im Vergleich zur bisherigen Gleitzone vollzogen. Die Regelungen des Übergangsbereichs sind nun für alle Arbeitnehmer anwendbar, deren regelmäßiges Entgelt im Bereich von 450,01 bis 1.300 Euro (Stand 2019) monatlich liegt. Somit ist der Kreis der Arbeitnehmer, die vom Übergangsbereich profitieren können, deutlich größer.
Kennzeichen Midijob
Ein wichtiger Bestandteil des neuen Übergangsbereiches ist das sogenannte „Kennzeichen Midijob“. Über dieses Kennzeichen teilen Sie bei Ihren Meldungen den Sozialversicherungsträgern mit, ob und wie vom jeweiligen Arbeitnehmer die Regelungen des Übergangsbereiches in Anspruch genommen wurden. Nur wenn Sie dieses Kennzeichen richtig setzen, kann die Rentenversicherung die korrekten Entgelte für die spätere Rentenberechnung berücksichtigen.
Setzen Sie daher das Kennzeichen Midijob immer dann, wenn Sie Meldungen für Ihre Arbeitnehmer übermitteln, die Entgelte enthalten. Dies betrifft also:
- Abmeldungen
- Gleichzeitige An- und Abmeldung wegen Beschäftigungsende
- Jahresmeldungen
- Unterbrechungsmeldung
- Sonstige Entgeltmeldungen
Detailinformationen und Praxisbeispiele
Die Sozialversicherungsträger haben gemeinsame Regelungen für den Übergangsbereich festgelegt. Diese Detailinformationen und dazugehörige Beispiele finden Sie in unserer SV-Bibliothek:
- zum Meldeverfahren (SV-Bibliothek > Meldeverfahren > Gemeinsame Meldeverfahren > Besprechungsergebnisse) auf den Seiten 65 – 69 des Gesamtdokuments Niederschrift der Besprechung am 28.02.2019.
Für die Besonderheiten im Meldejahr 2019 gibt es zudem auf den Seiten 117 – 120 sehr gute Praxisbespiele, die Ihre Arbeit sicherlich unterstützen. - zum Beitragseinzug (SV-Bibliothek > Versicherungs- und Beitragsrecht > Beitragseinzug > Gemeinsamer Beitragseinzug) ab Seite 31 des Gesamtdokuments Niederschrift der Besprechung am 21.03.2019.
Ab Seite 60 finden Sie in diesem Dokument sehr gute Beispiele, in denen verschiedenste Konstellationen veranschaulicht und auch berechnet werden.
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Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unserem Steckbrief Übergangsbereich sowie im Steckbrief Meldungen.