Unterweisung – was ist das?

Der Arbeitsschutz hat in Deutschland einen hohen Stellenwert. Durch ihn werden viele Unfälle und Erkrankungen am Arbeitsplatz vermieden. Ein Baustein dazu ist die Unterweisung durch Sie als Arbeitgeber. Sie müssen Ihren Arbeitnehmer über gesundheitliche Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz aufklären und konkrete Anweisungen geben, wie er diese vermeiden kann. Geregelt ist das im Arbeitsschutzgesetz, § 12 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG sowie in § 4 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 1.

Im Arbeitsschutzgesetz werden auch die Anlässe genannt. Dort heißt es, dass die Unterweisung bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen muss. Ferner muss die Unterweisung an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.

Home Office als Anlass einer Unterweisung

Gemäß dieser Beschreibung ist die Einführung von Home Office sicher ein Anlass, eine solche Unterweisung durchzuführen. Das gilt auch dann, wenn nur vorübergehend oder tageweise im Home Office gearbeitet werden soll. Das kann auch elektronisch geschehen, wenn es mit der Möglichkeit einer mündlichen Erläuterung verbunden ist. Sie können daher die Unterweisung auch z. B. als Videokonferenz organisieren.

Sollten Sie in den manchmal hektischen Anfangszeiten der Pandemie eine solche Unterweisung noch nicht durchgeführt haben, sollten Sie dies unbedingt nachholen. Sie muss ohnehin regelmäßig erfolgen: alle zwölf Monate bei volljährigen Beschäftigten, alle sechs Monate bei minderjährigen Arbeitnehmern.

Wie hilft Ihnen die DGUV?

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat den gesetzlichen Auftrag, die Arbeitgeber beim Arbeitsschutz zu unterstützen und für die Einhaltung der Vorschriften zu sorgen. Zur DGUV gehören als Träger der Unfallversicherung (UV-Träger) Ihre Berufsgenossenschaft oder Ihre Unfallkasse, bei der Sie als Arbeitgeber Mitglied sein müssen. Die DGUV, ihre Forschungseinrichtungen und Initiativen sowie die einzelnen UV-Träger geben regelmäßig Informationen heraus, die Ihnen helfen sollen.

Eine solche Hilfe hat jetzt das Institut für Arbeit und Gesundheit der DGUV (IAG) herausgegeben. In der Reihe Fachbereich AKTUELL ist die Broschüre „Unterweisung im Home Office“ erschienen. Darin werden grundlegende Sachverhalte beschrieben und häufige Fragestellungen beantwortet. Erläutert werden beispielsweise die Anlässe, die Angemessenheit der Inhalte und die Art der Dokumentation.

Eine Reihe weiterer Arbeitshilfen sowie Hinweise auf Seminare und Veranstaltungen finden Sie auf der Seite „Home Office“ der DGUV. Wenn Sie ganz konkret und branchenspezifische Hilfe benötigen, wenden Sie sich am besten direkt an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Die Kontaktdaten sind auf der Seite „Berufsgenossenschaften / Unfallkassen“ aufgelistet.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung betrifft sowohl die Vermeidung von Unfällen und Berufskrankheiten wie auch die Versorgung Ihrer Arbeitnehmer für den Fall, dass doch einmal etwas passiert. Der Steckbrief Unfall und der Steckbrief Berufskrankheit erläutern kompakt, worum es dabei geht. Im konkreten Einzelfall können Sie in unserem Frage-Antwort-Katalog Unfall und Berufskrankheit prüfen, was Sie als Arbeitgeber zu beachten haben.

Home Office ist auch in unseren News immer wieder Thema. Lesen Sie beispielsweise:

Davon abzugrenzen ist übrigens die Heimarbeit, die eine besondere Art der Beschäftigung ist. Lesen Sie dazu:

Übrigens: Zur Neueinstellung eines Heimarbeiters haben wir einen speziellen Frage-Antwort-Katalog Heimarbeit.