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Betriebsrente - Zahlstelle
Frage-Antwort-Katalog
Abgeschlossen
Voraussetzungen zum Thema "Betriebsrente - Zahlstelle"
Bieten Sie Ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Altersversorgung an?
Als betriebliche Altersversorgung sind Leistungen der Alters-, Invaliditäts- bzw. Erwerbsminderungs- sowie Hinterbliebenenversorgung zu verstehen, die einem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses zugesagt werden. Es gibt fünf Durchführungswege: Direktzusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds.
Erhält bereits mindestens ein ehemaliger Arbeitnehmer (Betriebsrentner) Versorgungsbezüge?
Wenn Sie Ihren (ehemaligen) Arbeitnehmern eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenversorgung (Betriebsrente) zahlen, spricht man von einem Versorgungsbezug. Das ist die Kurzform für die Einnahmen, die mit der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar sind.
Ist mindestens einer dieser Betriebsrentner in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert?
Der (ehemalige) Arbeitnehmer kann in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert sein.
Haben Sie bereits eine Zahlstellennummer?
Die Zahlstellennummer identifiziert die Zahlstelle und ist obligatorisch für die Teilnahme am maschinellen Meldeverfahren. Sie wird zentral für alle Krankenkassen von der ITSG GmbH im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes vergeben und muss dort beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie in unserem
Steckbrief Zahlstelle
.
Voraussetzungen können erfüllt werden
Sie müssen am Zahlstellen-Meldeverfahren teilnehmen.