Hinweis: Die hier genannte Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte von 450 Euro pro Monat galt zum Zeitpunkt, als der Artikel erstellt wurde. Bitte prüfen Sie, wie hoch die Verdienstgrenze aktuell liegt. Informationen zur Minijob Reform 2022 finden Sie hier.

Das Wort Werkstudent setzt sich aus „Werk“ und „Student“ zusammen. Es ist also ein Student, der für einen Arbeitgeber „werkt“ oder ein „Werk erstellt“. Laut Wikipedia entstand der Begriff im ersten Weltkrieg für die Studenten, die zwar vom Kriegsdienst freigestellt waren, aber in Industrie und Landwirtschaft ausgeholfen haben. Das Begriff hat sich bis heute erhalten. Er bezeichnet vor allem eine besondere Beschäftigungsart, für die bestimmte Sonderregeln bei der Versicherungsfreiheit gelten, das sogenannte „Werkstudentenprivileg“.

Werkstudent in der Sozialversicherung

Im Gesetz ist geregelt, dass „Personen, die während der Dauer ihres Studiums als ordentliche Studierende einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind“, von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit sind – dort besteht Versicherungsfreiheit. Es bleiben also die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Dieses Privileg ist aber an bestimmte Bedingungen geknüpft. Die wichtigste ist, dass in Vorlesungszeiten die Arbeitszeit nicht mehr als 20 Stunden die Woche betragen darf. Ausnahme: Die Arbeit wird nachts oder an Wochenenden ausgeübt. Weitere Ausnahmen gelten in der vorlesungsfreien Zeit. Im Zweifelsfall sollten Sie aber genau prüfen was gilt. Die zuständige Krankenkasse kann Ihnen dabei helfen.

Wann Minijob, wann Werkstudent?

Der Werkstudent ist damit aber keine geringfügige Beschäftigung mehr. Geringfügige Beschäftigung ist der gesetzliche Begriff für einen Minijob. Dabei gibt es zwei Arten: Der 450-Euro-Minijobber darf grundsätzlich maximal 450 Euro im monatlichen Durchschnitt verdienen. Der kurzfristige Minijobber darf nur maximal drei Monate oder 70 Tage im Jahr beschäftigt sein – nur in der Corona-Pandemie gelten vorübergehend andere Zeiten.

Die Beschäftigung als Werkstudent kommt daher vor allem in Frage, wenn der Student im Monat mehr arbeiten und damit verdienen soll als beim 450-Euro-Minijob und er längere Zeit beschäftigt sein soll als beim kurzfristigen Minijob. Denn die Zeit als Werkstudent ist nicht fest befristet – solange der Student sein Studium noch nicht abgeschlossen hat und eingeschrieben ist.

Welche Art von Arbeitgeber Sie sind, ist vollkommen gleichgültig. Egal, wie groß Ihr Unternehmen ist oder in welcher Branche Sie tätig sind: Sie können einen Studenten als Werkstudenten beschäftigen und in der Sozialversicherung anmelden. Hierfür müssen Sie als Personengruppe die „106“ angeben.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Etwas ausführlicher ist der Werkstudent in unserem Steckbrief beschrieben. Wenn Sie ganz konkret vorhaben, einen Studenten einzustellen, nutzen Sie am besten unseren Frage-Antwort-Katalog Student. Dort können Sie prüfen, ob alle Voraussetzungen für das Werkstudentenprivileg erfüllt sind.

Für den Fall, dass Ihr Werkstudent auch nach Studienende noch bei Ihnen arbeiten soll, haben wir einen besonderen Frage-Antwort-Katalog für die Beschäftigung nach Studium.

Wer es ganz genau wissen will, sollte sich die Dokumente zur Beschäftigung von Studenten als Werkstudenten, Auszubildenden und Praktikanten in der SV-Bibliothek ansehen. Die SV-Bibliothek richtet sich an Experten, die dort alle Wichtige finden, was durch die Sozialversicherung im Versicherungs- und Beitragsrecht sowie in den Meldeverfahren geregelt wird.