Basisdienst KEA (Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen)

Mit der Einführung des Basisdienstes KEA erfolgt die Realisierung eines digitalen Übertragungskanals der Antragsdaten zum Kurzarbeitergeld aus der Entgltabrechnungssoftware des Arbeitgeber. Betroffen sind Saison-Kurzarbeitergeld, Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für die Bezieherinnen und Bezieher von Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen nach § 108 Abs. 1 SGB IV.

Grundsätze

Datensatzbeschreibung

Verfahrensbeschreibung