Die Betriebsnummer identifiziert einen Beschäftigungsbetrieb für alle Meldungen an die Träger der Sozialversicherung. Sie ist Voraussetzung, um als Arbeitgeber tätig zu werden. Sie beantragen die Betriebsnummer elektronisch bei der Bundesagentur für Arbeit. Dafür brauchen Sie eine Unternehmensnummer von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Ausnahmen sind Betriebsnummern für das Haushaltsscheck-Verfahren, knappschaftliche Betriebe und Arbeitgeber in der Seefahrt.
Worum handelt es sich?
Ab der Beschäftigung des ersten Arbeitnehmers benötigt ein Arbeitgeber eine Betriebsnummer für den Beschäftigungsbetrieb, in dem der Arbeitnehmer tätig ist. Das gilt auch, wenn ausschließlich Minijobber eingestellt werden. Anhand der Betriebsnummer ordnen die Sozialversicherungsträger die Meldungen an die Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung einem Beschäftigungsbetrieb zu.
Die Beantragung erfolgt kostenfrei bei der Bundesagentur für Arbeit (BA). Ausnahmen bestehen für das Haushaltsscheck-Verfahren, knappschaftliche Betriebe und Arbeitgeber in der Seefahrt.
Da die Betriebsnummer ausschließlich den Meldungen an die Sozialversicherung dient, ist sie nur zu beantragen, wenn der Arbeitgeber tatsächlich zur Erstellung und Abgabe solcher Meldungen verpflichtet ist. So benötigen Sie keine Betriebsnummer, wenn Sie beispielsweise nur einen Schüler im Rahmen eines von einer allgemeinbildenden Schule gelenkten Praktikums betreuen. Wenn nur ein Geschäftsführer beschäftigt wird, benötigen Sie nur dann eine Betriebsnummer, wenn er wie ein Arbeitnehmer in der Sozialversicherung angemeldet werden muss.
Für Meldungen werden mehrere Niederlassungen eines Arbeitgebers unter einer Betriebsnummer zu einem Beschäftigungsbetrieb zusammengefasst. Voraussetzung ist, dass diese Niederlassungen in derselben Gemeinde liegen und derselben wirtschaftlichen Betätigung nachgehen. Liegt eine der Niederlassungen in einer anderen Gemeinde oder geht sie einer anderen wirtschaftlichen Betätigung nach, muss für diese eine weitere Betriebsnummer als weiterer Beschäftigungsbetrieb beantragt werden. Diese Arbeitgeber müssen dann mit mehreren Betriebsnummern an den Meldeverfahren zur Sozialversicherung teilnehmen.
Welcher Zweck wird erfüllt?
Mit der Betriebsnummer kann jeder Träger der Sozialversicherung eine Beschäftigungsmeldung dem jeweiligen Beschäftigungsbetrieb zuordnen. Die Betriebsnummer wird im Meldeverfahren mit BBNR-VU (für Betriebsnummer) abgekürzt. Die Angabe der Betriebsnummer ist in allen Meldungen an die Sozialversicherungsträger erforderlich.
Ein weiterer Zweck ist z. B. die Erstellung der Beschäftigungsstatistik, die u.a. für die Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer relevant ist.
Welche Norm ist die Grundlage?
Für Vergabe und spätere Änderungen § 18 i SGB IV, für die Zuordnung Beschäftigungsbetrieb zum Beschäftigungsort § 9 SGB IV, bei besonderen Personengruppen § 10 SGB IV.
Das Thema Betriebsnummernservice finden Sie auch in der SV-Bibliothek des Informationsportals unter dem angegebenen Link.
Wo kann ich mich informieren?
Alles Wichtige rund um die Betriebsnummer erläutert der Betriebsnummern-Service der BA unter dem angegebenen Link. Dort finden Sie auch Angaben, wie Sie Kontakt mit dem Betriebsnummern-Service aufnehmen können.
Was muss ich tun?
Sie müssen die Betriebsnummer elektronisch bei der BA beantragen. Ab dem Jahr 2024 wird für die Beantragung einer Betriebsnummer zwingend die von der Unfallversicherung zugewiesene Unternehmensnummer (siehe Steckbrief) benötigt. Die Betriebsnummer wird Ihnen in der Regel automatisiert nach Abschluss der Eingabe angezeigt. Den Antrag auf Erteilung einer Betriebsnummer finden Sie online unter dem angegebenen Link.
Falls Sie einen Steuerberater, ein Lohnbüro oder einen anderen externen Dienstleister mit der Wahrnehmung Ihrer Meldepflichten beauftragen, kann er die Betriebsnummer für Sie beantragen und sie wird ihm in der Regel auch automatisiert angezeigt. Der Bescheid wird dennoch an Sie als Arbeitgeber geschickt.
Wichtigste Ausnahme ist die Beschäftigung einer Haushaltshilfe als Minijobber mit Hilfe des Haushaltsscheck-Verfahrens. In diesem Fall erhalten Sie die Betriebsnummer von der Minijob-Zentrale. Der private Haushalt kann seinen ersten Arbeitnehmer auch ohne Betriebsnummer anmelden. Mehr zum Haushaltsscheck-Verfahren erfahren Sie im Steckbrief Haushaltsscheck-Verfahren.
Weitere Ausnahmen sind die Vergabe einer knappschaftlichen Betriebsnummer für Betriebe im Bergbau und die Vergabe einer Betriebsnummer für Seefahrts- und Fischereibetriebe. Die jeweiligen Links führen zu den Ansprechpartnern bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Was ist später wichtig?
Wenn der Arbeitnehmer von einem Beschäftigungsbetrieb in einen anderen mit anderer Betriebsnummer versetzt wird, muss spätestens mit der Jahresmeldung dieser Arbeitnehmer mit der Betriebsnummer des aktuellen Beschäftigungsbetriebs gemeldet werden.
Wenn jeder Beschäftigungsbetrieb die Beitragsnachweise unter der eigenen Betriebsnummer abgibt (somit wird jede Betriebsnummer zu einer Hauptbetriebsnummer) und nicht unter einer Hauptbetriebsnummer konsolidiert, dann wird beim Wechsel des Beschäftigungsbetriebes eine DEÜV-Abmeldung 33 und eine DEÜV Anmeldung 13 aufgrund Wechsel der Hauptbetriebsnummer fällig.
Wenn ein Beschäftigungsbetrieb die Betriebstätigkeit dauerhaft einstellt, sich Name bzw. Rechtsform, Anschrift des Beschäftigungsbetriebs, eine abweichende Postanschrift oder der Ansprechpartner ändern, müssen Sie dies BA unverzüglich und elektronisch mitteilen.
Weiterhin ist bei einer Änderung von Name bzw. Rechtsform, Anschrift des Beschäftigungsbetriebs, eine abweichende Postanschrift, der Ansprechpartner ändern oder Angaben zur Umlage 1 unverzüglich eine Meldung an alle aktiven Einzugsstellen (DSAK) zu übermitteln.
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