Als Arbeitgeber sind Sie gut beraten, wenn Sie eine anständige und realistische Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes durchführen. Aber so sorgfältig Sie die auch machen – haben Sie wirklich an alles gedacht? Wäre das so, dürfte es ja eigentlich gar keine Unfälle mehr geben. Aber Theorie und Praxis sind nun einmal unterschiedlich.

Arbeitssicherheit: Aus Fehlern lernen

Es kommt häufig vor, dass nur „fast“ etwas passiert. Manchmal ist es Glück, manchmal ein Schutzengel (das kann auch ein aufmerksamer Kollege sein), mitunter eine schnelle Reaktion des Betroffenen. „Gerade noch mal gutgegangen!“ aber beim nächsten Mal hat man vielleicht weniger Glück. Das Problem: Von solchen Beinahe-Unfällen erfahren Sie häufig nichts, können also auch nicht reagieren.

Dabei spielen Beinahe-Unfälle in der Unfallforschung eine große Rolle. Demnach kommen auf 600 Beinahe-Unfälle etwa 30 Unfälle mit medizinischem Einsatz, 10 schwere und ein tödlicher Unfall. Gelingt es also, die Zahl der Beinahe-Unfälle zu verringern, wirkt sich das letztlich auch auf die tatsächlichen Unfälle entsprechend aus.

Also sollten diese Vorkommnisse – auch wenn eben nichts passiert ist – nicht ignoriert, sondern auf ihr Gefahrenpotenzial untersucht werden. Aber viele Unfälle sind entweder nur geringfügig, führen also nicht zur Arbeitsunfähigkeit, oder geschehen nur fast. Auch daraus können Sie und Ihre Mitarbeiter lernen und solche Gefahrenpotenziale für die Zukunft möglichst vermeiden.

Kommt es zu einem – geringfügigen, nicht meldepflichtigen – Unfall, werden Sie das in der Regel erfahren, sei es durch die plötzliche Unterbrechung der Arbeit (Arztbesuch) oder einen Eintrag im Verbandbuch oder einfach durch das Gespräch mit dem Betroffenen. Auch daraus sollten Sie Schlussfolgerungen ziehen und Ihre Arbeitsschutzmaßnahmen ggf. anpassen. Denn vielleicht geht es beim nächsten Mal nicht mehr so glimpflich ab.

Wie erfahren Sie von Beinahe-Unfällen?

Wichtig ist zunächst, die Mitarbeiter für das Gefahrenpotenzial zu sensibilisieren und zugleich deutlich zu machen, dass Sie alles Mögliche dafür tun werden, Gefahrenstellen zu beseitigen und für die Arbeitssicherheit zu sorgen. Natürlich ist es ein Unterschied, ob einfach jemand unaufmerksam gewesen ist, oder ob ein strukturelles Problem die Ursache war. Das müssen Sie bzw. die Sicherheitsfachkraft dann beurteilen.

Damit Ihre Mitarbeiter auch wirklich motiviert sind, Beinahe-Unfälle zu melden, gibt es einige Tipps:

  • Die Meldung so einfach wie möglich machen (z. B. einfacher Vordruck – Details können dann bei Bedarf ggf. noch erfragt werden)
  • Es darf keine Sanktionen für die Meldung geben – auch wenn jemand unaufmerksam war.
  • Die Meldung muss vertraulich bleiben, also es sollte nicht bekannt werden, wer sie abgegeben hat.
  • Schnelle Reaktion, wenn es etwas zu ändern oder verbessern gibt.

Eine Meldehilfe von Beinahe-Unfällen stellt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung – DGUV online zur Verfügung.

Arbeitssicherheit: Wenn alle Vorkehrungen doch fehlschlugen

 doch einmal ein Arbeitsunfall, sind Sie verpflichtet, diesen der Berufsgenossenschaft zu melden, wenn daraus eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen oder der Tod eines Versicherten resultiert. Ebenso verpflichtend ist die erneute Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung. Gegebenenfalls müssen Sie Ihre Maßnahmen zur Verhinderung von Arbeitsunfällen anpassen.

Unser Service für Sie im Informationsportal

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