Gerade jetzt, wo die Spargel- und Rhabarberernte nicht mehr warten kann, wo bestellte Jungpflanzen in die vorbereiteten Felder gesetzt werden müssen. Gerade jetzt dürfen Saisonarbeiter aus dem EU-Ausland nicht mehr ins Land einreisen, Corona sei Dank. Fast 300.000 Erntehelfer, die sonst aus Ländern wie Rumänien, Ungarn oder Polen zu uns kamen, fehlen bereits. Was tun?

Neue Plattform „Das Land hilft“ vermittelt Arbeitskräfte

Zusammen mit dem Bundesverband Maschinenringe e.V. hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die Plattform „Das Land hilft“ ins Leben gerufen. Seit Ende März können sich hier Landwirte und Arbeitswillige vernetzen. Bauern tragen ihren Bedarf an Arbeitskräften ein. Und interessierte Erntehelfer geben an, wie viel sie arbeiten könnten. Bei Interesse können sich Bauern und Saisonhelfer über die angegebenen Kontaktdaten kurzschließen und alles weitere direkt besprechen. Unterstützt wird die Entwicklung und der Betrieb der Vermittlungsplattform von landwirtschaftlichen Medien sowie dem Verband der Digitalwirtschaft Bitkom e.V.

Bauern und Erntehelfer einigen sich direkt und individuell

Die Plattform ist nur dazu gedacht, Landwirte und Interessenten zusammenzubringen. Bevor die Arbeit auf dem Feld losgehen kann, müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuell auf Rahmenbedingungen einigen: Wie viele Stunden pro Woche soll gearbeitet werden? Wie viele Wochen oder Monate braucht der Bauer die Unterstützung? Gilt der Mindestlohn oder einigt man sich auf einen höheren Stundenlohn?
Dann liegt es am Landwirt, den neuen Erntehelfer korrekt bei den Sozialversicherungsträgern zu melden. Bei so spontanen Arbeitseinsätzen ist es naheliegend, die Erntehelfer als kurzfristige Minijobber zu melden. Hier hat sich durch die Corona-Krise eine Erweiterung der bisherigen Regelungen ergeben: Jetzt dürfen kurzfristige Minijobber bis zum 31. Oktober 2020 bis zu 115 Arbeitstage sozialversicherungsfrei arbeiten. Bisher waren es nur 70 Arbeitstage.

Außerdem gut zu wissen

  • Verdienst wird nicht auf Kurzarbeitergeld angerechnet: Eine neue Gesetzgebung sorgt dafür, dass zusätzliche Entgelte nicht die Höhe des bezogenen Kurzarbeitergeldes schmälern. Diese Regelung gilt bis zum 31. Oktober 2020.
  • Erste Erfolge der Plattform: In der ersten Woche haben sich bereits 28.000 Interessenten eingetragen.
  • Noch ein Tipp zur Nutzung: Die Plattform funktioniert am besten in den Browsern Firefox und Chrome. Vermeiden Sie bitte die Nutzung über den Internet Explorer. 

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