Freigrenze für den Sachbezug auf 50 Euro erhöht

Bereits im Jahressteuergesetz 2020 ist beschlossen worden, dass die Freigrenze für den Sachbezug zum 1. Januar 2022 um 6 Euro auf 50 Euro je Monat steigen wird. Geändert wurde § 8 Abs. 2 Satz 11 im Einkommenssteuergesetz. Bis Ende 2021 stehen dort noch 44 Euro.

Bis zu diesem Betrag können Sie als Arbeitgeber jedem Ihrer Beschäftigten Sachleistungen zukommen lassen, ohne dass dafür Lohnsteuer gezahlt werden muss. Das gleiche gilt für die Beiträge in der Sozialversicherung: Grundsätzlich ist beitragsfrei, wofür keine Steuern abgeführt werden müssen. Dabei ist es egal, mit welcher Beschäftigungsart Ihr Arbeitnehmer angemeldet ist.

Wichtig zu beachten: Sobald die Summe der Sachleistungen über der Freigrenze liegt, wird der gesamte Betrag steuer- und beitragspflichtig. Das ist der Unterschied zu einem Freibetrag. Darauf müssen Sie achten, wenn Sie Ihrem Arbeitnehmer mehr als einen Sachbezug je Monat gewähren. Zusätzlich kann es aber einen Sachbezug als Aufmerksamkeit aus persönlichem Anlass von bis zu 60 Euro geben. Das ist z. B. ein Geschenk zum Firmenjubiläum. Manche Dinge zählen auch nicht als Sachbezug wie zum Beispiel kostenlose Getränke am Arbeitsplatz.

Neue Sachbezugswerte 2022

Zudem hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die „Zwölfte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“ für das Jahr 2022 erlassen. Dem hat der Bundesrat jetzt zugestimmt, so dass sie in Kraft treten kann. Für die Erhöhung der Werte war die Entwicklung der Verbraucherpreise von Juni 2020 bis Juni 2021 Grundlage.

Demnach gelten bei Verpflegung folgende Werte:

  • Monatlich: 270 Euro
  • Frühstück: 1,87 Euro
  • Mittag- oder Abendessen 3,57 Euro

Bei Unterkunft und Miete gilt:

  • Monatlich: 241 Euro
  • Kalendertag: 8,03 Euro

Unser Service für Sie im Informationsportal

Wenn Sie in unseren Frage-Antwort-Katalogen nach der Höhe des Arbeitsentgelts gefragt werden, müssen Sie die beitragsfreien Bestandteile nicht angeben. Mehr hierzu erfahren Sie auch in unserem Steckbrief Arbeitsentgelt. Weitere interessante Steckbriefe rund um das Entgelt sind