Die Vorsorge für die Zeit nach dem Erwerbsleben steht in Deutschland auf mehreren Säulen. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Vorsorge gehört dazu vor allem die Betriebsrente. Ein Arbeitnehmer, der rentenversicherungspflichtig arbeitet, kann einen Teil seines Arbeitsentgelts für eine betriebliche Altersversorgung umwandeln und bekommt als Rentner dann die Betriebsrente.

Gesetzgeber stärkt Instrument der Betriebsrente

Der Gesetzgeber fördert mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz diese Form der finanziellen Versorgung im Alter. Darin ist unter anderem der Freistellungsbetrag für die Steuer- und Beitragsfreiheit geregelt und der Arbeitgeberzuschuss eingeführt.

Ein weiterer Schritt zur Förderung der Betriebsrente war das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz. Ursprünglich musste der Rentner für die gesamte Betriebsrente einen Krankenkassenbeitrag zahlen. Mit dem Gesetz gilt jetzt aber ein Freistellungsbetrag, der jährlich steigt. Im Jahr 2020 beträgt er 159,25 Euro im Monat und reduziert den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Das sind jährlich rund 300 Euro, abhängig vom Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse.

Stand der Umsetzung im Meldeverfahren

Da das Gesetz aber erst kurz vor dem Jahresende 2019 eingeführt worden ist, konnte das Zahlstellen-Meldeverfahren nicht schnell genug angepasst werden. Problem für Sie als Arbeitgeber: Sie ziehen Ihrem Betriebsrentner zu viel Geld für den Beitrag zur Krankenversicherung ab. Dieses Geld müssen Sie dem Rentner später erstatten. Rund 46.000 Arbeitgeber sind betroffen.

Es wird derzeit mit Hochdruck daran gearbeitet, die technischen Voraussetzungen in den Abrechnungsprogramme und im Meldeverfahren umzusetzen. Wie der GKV-Spitzenverband angekündigt hat, werden die Anpassungen in den nächsten Monaten bei der monatlichen Auszahlung der Rente berücksichtigt. Sie als Zahlstelle werden dann bei den meisten Betriebsrentnern die seit Jahresbeginn zu viel gezahlten Beiträge erstatten. Bei Empfängern mehrerer Betriebsrenten kann das wahrscheinlich noch bis Oktober 2020 dauern. Unter dem oben genannten Link zum GKV-Spitzenverband finden Sie auch eine Beispielrechnung für die monatliche Auszahlung einer Betriebsrente.

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