Arbeiten im Schichtdienst bedeutet immer eine Belastung für den Körper: Wenn der herkömmliche Rhythmus mit viel Licht und Aktivität am Tag, Dunkelheit und Ruhe in der Nacht gestört ist, kommt die innere Uhr durcheinander. Der Körper braucht eine Weile, um nach Schichtplanwechsel wieder zum gewohnten Schlafrhythmus zu gelangen. Bis dahin kann es schwerfallen, ausreichend zu schlafen, sich für die nächste Früh- oder Spätschicht zu erholen und die Freizeit zu genießen.

Das richtige Licht macht den Unterschied

Das Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IPA) hat untersucht, wie sehr sich blaues Licht auf die innere Uhr von Menschen auswirkt. Untersucht wurden speziell Arbeitnehmer in der Krankenpflege. Sie arbeiten gerade nachts viel unter Blaulicht. Licht mit einem hohen Blauanteil ist dem natürlichen Tageslicht sehr ähnlich und wirkt daher stimulierend aufs Gehirn. Es hält wach. Dadurch ist die Schlafqualität der Menschen, die Nachtschichten in der Krankenpflege machen, negativ beeinflusst.

Kelvin: Die Maßeinheit für die Lichttemperatur

Wie warm oder kalt ein Licht wirkt, hängt vom Rot- bzw. Blauanteil des jeweiligen Lichts ab. Dies wird in Kelvin gemessen:

  • Tageslicht: 6.500 Kelvin
  • Leuchtstofflampe: 4.500 Kelvin
  • Mondlicht: 4.100 Kelvin
  • Halogenlicht: 3.000 Kelvin

Gute Lichtquellen für die Nachtschicht

Natürlich brauchen Ihre Arbeitnehmer ausreichend Licht, um ihre Aufgaben in der Nachtschicht korrekt und sicher zu erledigen. Gleichzeitig sollte das Licht aber nur so hell und direkt eingesetzt werden, wie es jeweils nötig ist. Das reduziert nicht nur die Störung des gesunden Tag-Nacht-Rhythmus´. Es verhindert auch Unfälle, die aufgrund von Müdigkeit und Konzentrationsmangel eher geschehen können.

Der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) empfiehlt für das Arbeiten bei Nacht einen Höchstwert von ca. 4.100 Kelvin. Achten Sie daher bei der Beschaffung von Leuchtmitteln auf einen Vermerk „Neutralweiß“ oder „Warmweiß“, um diesen Wert nicht wesentlich zu überschreiten.

Sorgen Sie außerdem dafür, dass Licht nicht direkt in die Augen der Arbeitnehmer scheint – indirektes Licht ist besser. Wenn gerade kein oder weniger Licht benötigt wird, sollte die Lichtquelle ausgeschaltet oder zumindest gedimmt werden.

Weitere Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat zwei informative Broschüren herausgebracht, die Ihnen weitere Tipps und Hintergrundwissen zum Thema Licht am Arbeitsplatz bieten:

Beide Publikationen können Sie entweder kostenfrei direkt als PDF herunterladen oder für einen geringen Betrag als Druckerzeugnis bestellen.

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