Trotz aller Sorgfalt kann es passieren, dass Sie als Arbeitgeber eine Meldung an die Krankenkasse mit fehlerhaften Daten übermitteln. In einigen Fällen merkt die Kasse das, weil die von Ihnen gemeldeten Daten nicht mit dem Bestand der Krankenkasse zur Mitgliedschaft übereinstimmt. Dann konnte die Kasse bisher – Ihr Einverständnis vorausgesetzt – die Meldung korrigieren, die geänderte Fassung weiterleiten (z. B. an die Rentenversicherung) und Ihnen die korrigierte Fassung für Ihre Unterlagen zurückübermitteln.

Wenn sich etwas nicht bewährt…

Die Idee an sich war gut, hat aber in der Praxis nicht immer funktioniert. Die Zahl der von diesem Verfahren erfassten Meldungen war nur gering – bei einem verhältnismäßig hohen Aufwand in der Abwicklung der Korrekturen. Auch gab es für die Arbeitgeber keine Verpflichtung, die von den Krankenkassen vorgenommen Korrekturen bei der Entgeltabrechnung zu speichern und zu berücksichtigen. Was dann später zu weiteren Unstimmigkeiten und Fehlern führte.
Deshalb haben die Krankenkassen diese Möglichkeit der Fehlerbereinigung nicht mehr.

Und nun?

Jetzt gilt wieder – und das ausschließlich – Ihre Verpflichtung als Arbeitgeber, fehlerhafte Meldungen zu stornieren und neu abzugeben. Natürlich wird Sie die Krankenkasse darauf hinweisen, wenn die Meldung wegen Abweichungen nicht verarbeitet werden kann.

Tipp: Wenn Sie Meldungen mit sv.net/standard abgeben, müssen Sie die falschen Daten manuell neu eingeben und im Formular das Feld „Stornierung“ anklicken. Anschließend dann die Meldung mit den richtigen Angaben abschicken.

Sonderfall Jahresmeldung

Ist die Jahresmeldung fehlerhaft, müssen Sie diese natürlich auch stornieren und neu abgeben. Ausnahme: Wenn sich die Änderung durch die Anwendung der Märzklausel ergibt, sieht es anders aus. Dann bleibt die Jahresmeldung bestehen und das beitragspflichtige Entgelt aus der Einmalzahlung melden Sie mit einer Sondermeldung (Abgabegrund 54) und dem Meldezeitraum „1. Dezember des Vorjahres bis 31. Dezember des Vorjahres“.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Zum Thema Meldungen lesen Sie unsere Steckbriefe Meldungen und Jahresmeldungen. In der Übersicht aller Steckbriefe finden Sie übrigens über 60 Themen, die für Arbeitgeber interessant sein können.