Krank zur Arbeit zu gehen, weil man meint, dass es sein muss. Kennen Sie das? Viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber denken, dass es ohne die eigene Anwesenheit nicht weiter gehen kann. Dieses Phänomen heißt Präsentismus. Es rührt aus einem falsch verstandenem Pflichtverständnis seinem Unternehmen gegenüber. Denn auch wenn die Kollegen so keine Vertretung übernehmen müssen und Abgabetermine eingehalten werden – die Gesundheit aller leidet nachhaltig darunter.

Die Folgen sind vielfältig, aber nie gut

Auf die Folgen weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hin. Kranke Arbeitnehmer können Kollegen anstecken und so für weitere Ausfälle sorgen. Außerdem können sie sich schlechter konzentrieren. Das hat zur Folge, dass sie wenig effizient arbeiten und eher Unfälle verursachen. Oft dauert dann die Krankheit länger als nötig. Auch langfristig kann das falsch verstandene Pflichtbewusstsein negative Folgen haben: Ohne vollständige Genesung drohen Folgekrankheiten oder eine Chronifizierung der Ersterkrankung. Das kann zu weiteren oder auch längeren Ausfällen führen. Kurz: Niemand profitiert von kranken Arbeitnehmern, die sich nicht auskurieren.

Sie als Arbeitgeber sind Vorbild

Ob Ihre Arbeitnehmer krank zur Arbeit erscheinen, hängt auch von Ihrem Verhalten ab: Schleppen Sie sich krank ins Büro, ziehen Ihre Arbeitnehmer ungute Schlüsse. Sie schlussfolgern dann, dass Sie es auch von ihnen erwarten. Sie denken, dass die Einhaltung von Terminen absoluten Vorrange hat und die Kollegen nicht für Vertretungen zur Verfügung stehen. Schicken Sie daher kranke Arbeitnehmer konsequent nach Hause bzw. und zum Arzt, auch um Umfälle und Ansteckungen zu vermeiden. Es ist in Ihrem unternehmerischen Interesse, dass Sie und Ihre Arbeitnehmer sich um ihre Gesundheit kümmern. Signalisieren Sie auch Arbeitnehmern in der Ausbildung oder der Probezeit, dass sie sich ohne schlechtes Gewissen krank melden können. Denn wer krank ist, gilt als arbeitsunfähig. Kommt das öfters vor, können auch Schulungen oder ein Coaching sinnvoll sein.

Die DGUV weist darauf hin, dass Sie als Arbeitgeber viel Konkretes tun können, um Krankheiten zu vermeiden. Wollen Sie darüber hinaus den Krankenstand Ihrer Arbeitnehmer dauerhaft senken oder niedrig halten, können Sie neben dem eigenen (vorbildlichen) Verhalten auch Maßnahmen im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) anbieten. Das wird seit 1. Januar 2020 übrigens noch mehr gefördert – nun können Sie bis zu 600 Euro steuerfrei für das BGM einsetzen.

Mit Krankmeldungen richtig umgehen

Natürlich gilt das nur für den Arbeitnehmer, der wirklich krank. Er muss sich an Ihre Vorgaben zur Krankmeldung halten: Reicht ein Telefonat oder eine Whatsapp oder muss es schriftlich erfolgen? Das können und sollten Sie bestimmen. Der Gesetzgeber verlangt, dass Arbeitnehmer Ihnen spätestens nach drei Tagen ein ärztliches Attest vorlegen. Sie als Arbeitgeber können das aber auch schon eher verlangen.

Ihr Arbeitnehmer hat grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Sie können sich den Arbeitsausfall aber durch die U1-Umlage teilweise von seiner Krankenkasse erstatten lassen, sofern Sie am U1-Verfahren teilnehmen.

Den Artikel der DGUV finden Sie in deren Magazin für Führungskräfte top eins. Ausführliche Informationen bietet der Broschüre „Präsentismus – Verlust von Gesundheit und Produktivität“  der Initiative Gesundheit und Arbeit (iga), einer gemeinsamen Aktion der Sozialversicherung.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Was Sie im konkreten Fall beachten sollten, können Sie in unserem Frage-Antwortkatalog zum Thema Krankheit prüfen. Informieren Sie sich auch in unseren Steckbriefen rund um die Themen Krankheit und U1-Verfahren: