Sie möchten sich bei Ihren Arbeitnehmern für die herausragende Arbeit im letzten Jahr mit einer Sonderzahlung bedanken? In dem Falle wird sich Ihre Belegschaft freuen und Ihre Lohnbuchhaltung wird aufmerken. Denn wenn Sie diese Einmal- oder Sonderzahlung im ersten Quartal des neuen Jahres ausbezahlen, kann die sogenannte Märzklausel zum Einsatz kommen.

Was ist die Märzklausel?

Auf die Einmalzahlung müssen Sie natürlich Beiträge zur Sozialversicherung ermitteln – wie für das reguläre Entgelt auch. Die Frage ist nur, in welcher Höhe. Denn unter bestimmten Voraussetzungen muss die Einmalzahlung dem Vorjahr zugeordnet werden und dann sind auf die Sonderzahlung eben SV-Beiträge in der Höhe fällig, wie sie im Jahr 2020 galten.

Wenn

  • Ihr Arbeitnehmer bereits im Jahr 2020 bei Ihnen beschäftigt war,
  • die Einmalzahlung im Januar, Februar oder März 2021 ausbezahlt wird und
  • die anteilige Beitragsbemessungsgrenze des aktuellen Kalenderjahres 2021 durch die Einmalzahlung überschritten wird,

dann bewirkt die Märzklausel, dass die Einmalzahlung in der Sozialversicherung so behandelt wird, als wäre sie noch im Jahr 2020 erfolgt. Hat beispielsweise die Krankenkasse Ihres Arbeitnehmers zum Jahreswechsel die Beiträge erhöht, würde auf die Einmalzahlung noch der niedrigere Beitragssatz aus dem vorigen Jahr erhoben.

Wenn die Beitragsbemessungsgrenze im Vorjahr in allen Sozialversicherungsbereichen schon ausgeschöpft ist, kann es sogar sein, dass die Einzahlzahlung beitragsfrei bleibt!

Wichtig: Wenn die Märzklausel für Ihre Einmalzahlung zur Anwendung kommt, sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, eine Sondermeldung mit dem Meldegrund 54 – Meldung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt – zu übermitteln.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Weitere Details und Beispielrechnungen zur Ermittlung der fälligen Sozialversicherungsbeiträge finden Sie in unserem Steckbrief Märzklausel. Lesen Sie ihn als

Auch der Steckbrief Einmal- und Sonderzahlung bietet Ihnen kompakte Informationen zum Thema.

Und im Steckbrief Arbeitsentgelt erfahren Sie die Hintergründe, warum es wichtig ist, alle Einmal- und Sonderzahlungen anzugeben.