Was ist ein Midijob?
Als Midijob wird eine Beschäftigung im Übergangsbereich mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt zwischen 450,01 Euro und 1.300 Euro bezeichnet. Diese Spanne heißt in der Sozialversicherung Übergangsbereich. Der Begriff hat nach einer Reform die bis dahin geltende Gleitzone abgelöst. Der Übergangsbereich in ausführlicher in unseremSteckbrief dazu beschrieben.
Der Begriff „Midi“ wurde aus der Mode übertragen. In den 70er Jahren wurden so Mäntel, Kleider und Röcke bezeichnet, die bis zu den Waden gingen. Sie waren kürzer als lange Kleider und länger als Miniröcke, lagen also dazwischen. Der Midijob wiederum liegt zwischen dem Minijob und den Arbeitsentgelten oberhalb 1.300 Euro. Hier gelten besondere Bestimmungen zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge.
Ziel ist, dass es zwischen dem Minijob und einer voll sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung von mehr als 450 Euro durchschnittlichem Monatsentgelt harte Grenzen bei den Abgaben für die Sozialversicherung zu vermeiden. Mit einem bestimmten Formel wird die Verteilung der Lasten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer anders berechnet als jenseits des Übergangsbereichs.
Informationsplattform des IAB
Das Institut für Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) beschäftigt sich wissenschaftlich mit den Entwicklungen am Arbeitsmarkt. Zu den Aufgabengebieten gehört auch die Bereitstellung einer Infoplattform mit aktuellen Themen rund um den Arbeitsmarkt. Dort gibt es jetzt den Midijob als neues Thema.
Unter dem Titel „Midijob – Brücke oder Teilzeitfalle“ wird der Forschungsstand dargestellt. Untersucht wird, welche Konsequenzen der Anstieg der Midijobs für den Arbeitsmarkt hat, welche Anreize zur Aufnahme oder Ausweitung der Erwerbstätigkeit bestehen und ob Beschäftigte in Teilzeit in eine Falle geraten.
Unser Service für Sie im Informationsportal
In unserem Frage-Antwort-Katalog Voll- und Teilzeit ermitteln Sie auch, ob es sich um einen Midijob handelt. Deshalb ist es wichtig, dass Sie das Arbeitsentgelt richtig angeben mit allen Einmal- und Sonderzahlungen und Sachleistungen. Der Steckbrief Einmal- und Sonderzahlungen erläutert, was Sie hierbei zu beachten haben.
Für Experten ist wichtig, wie die Sozialversicherung die gesetzlichen Regelungen auslegt. Die Dokumente hierzu stehen in der Rubrik Übergangsbereich in unserer SV-Bibliothek.
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