Die Sachbezugswerte werden jährlich durch eine Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) angepasst. Die aktuelle Verordnung für die Anpassung 2021 finden Sie unter dem Link. Daraus lassen sich dann die neuen Werte für Monat und Kalendertag bilden.

Was sind Sachbezüge?

Unter den Sachbezügen versteht man die Leistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die nicht steuerpflichtig und damit auch nicht beitragspflichtig sind. Nur wer mehr zahlt für Wohnung, Unterkunft und Verpflegung, muss den Mehrbetrag in das Arbeitsentgelt einberechnen und dafür Steuern und Beiträge abführen.

Geregelt ist das in der Sozialversicherungsentgeltverordnung, in voller Bezeichnung „Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt“, die Sie unter dem Link finden. In § 1 ist detailliert aufgeführt, welche Sachbezüge das sind. In § 2 stehen dann die konkreten Werte für freie Verpflegung, Unterkunft und Wohnung.

Ein Hinweis zum Lesen der Verordnung im Internet: Achten Sie auf das letzte Datum der Aktualisierung, wenn Sie sich über die Sachbezugswerte eines bestimmten Jahres informieren wollen.

Werte für 2021

Als Arbeitgeber ist zunächst die freie Verpflegung von Arbeitnehmern (einschließlich Auszubildende) wichtig. Dafür gilt

  • Frühstück: 55 Euro monatlich, 1,83 Euro kalendertäglich
  • Mittag- und Abendessen: je 104 Euro monatlich, 3,47 Euro kalendertäglich
  • Gesamt: 263 Euro monatlich, 8,77 Euro kalendertäglich

Für freie Unterkunft und einem volljährigen Arbeitnehmer gilt:

  • Unterkunft allgemein: 237 Euro monatlich 7,90 Euro kalendertäglich
  • Aufnahme im Haushalt des Arbeitgebers oder als Gemeinschaftsunterkunft: 201,45 monatlich, 6,72 Euro kalendertäglich

Wird die Unterkunft mit mehr volljährigen Arbeitnehmern oder durch Auszubildende belegt, gelten geringere Werte.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Mit Fragen rund um die Arbeitsentgelte beschäftigen sich einige unserer Steckbriefe mit kompakten Informationen zum jeweiligen Thema: