Voraussetzungen zum Thema "Mutterschutz"

  • Ihre Arbeitnehmerin teilt Ihnen mit, dass sie schwanger ist. Hat sie Ihnen bereits einen ärztlichen Nachweis vorgelegt?
  • Haben Sie bei der Beurteilung des Arbeitsplatzes ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, da Sicherheit oder Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet sind?
  • Hat der behandelnde Arzt durch eine entsprechende Bescheinigung ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen?
  • Können Sie Ihre Arbeitnehmerin mit einer Tätigkeit weiter beschäftigen, die nicht zum Beschäftigungsverbot führt?
  • Ist das Beschäftigungsverbot zeitlich befristet und endet es vor dem Beginn er Mutterschutzfrist?
  • Ist Ihre Arbeitnehmerin gesetzlich krankenversichert?
  • Handelt es sich bei der Tätigkeit der Arbeitnehmer um einen versicherungsfreien Minijob?