Zahlstellen: Meldeverfahren und Übermittlung von Beitragsnachweisen

Nachfolgend finden Sie die Dokumente, die das Zahlstellen-Meldeverfahren nach § 202 Abs. 2 SGB V und die Übermittlung von Beitragsnachweisen der Zahlstellen von Versorgungsbezügen nach § 256 Abs. 1 Satz 4 SGB V behandeln.

Grundsätze

Datensatzbeschreibung

Verfahrensbeschreibung

Allgemeine Hinweise