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Abgeschlossen
Voraussetzungen zum Thema "Änderungen beim Haushaltsscheck"
Haben sich Ihre persönlichen Daten oder die persönlichen Daten der Haushaltshilfe geändert (z. B. die Adresse)?
Neben der Adresse können sich auch andere Daten geändert haben wie z. B. der Nachname nach einer Heirat.
Hat sich Ihre Bankverbindung geändert?
Ist die Beschäftigung ganz beendet oder zahlen Sie vorübergehend kein Arbeitsentgelt?
Will sich Ihre Haushaltshilfe von der Zahlung eigener Beiträge zur Rentenversicherung befreien lassen?
Bei einem geringfügig entlohnten Minijob müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer grundsätzlich Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Der Arbeitnehmer kann sich aber von der Rentenversicherungspflicht und damit von der Zahlung seines eigenen Anteils befreien lassen. Der Arbeitnehmer sollte sich unbedingt über die Vor- und Nachteile einer Befreiung informieren. Mehr Informationen finden Sie im
Steckbrief Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für Minijobs mit Verdienstgrenze
.
Hat sich bei der Krankenversicherung Ihrer Haushaltshilfe etwas grundsätzlich verändert (nicht mehr oder neu gesetzlich versichert)?
Wollen Sie Ihre Haushaltshilfe länger beschäftigen, als Sie das der Minijob-Zentrale bereits gemeldet haben?
Ändert sich die Höhe des Arbeitsentgelts, das Sie an Ihre Haushaltshilfe zahlen?
Wann ist der Beginn der Beschäftigung?
Erhöhen Sie das Arbeitsentgelt Ihrer Haushaltshilfe auf mehr als 520 Euro monatlich im Durchschnitt?
Zahlen Sie Ihrer Haushaltshilfe zukünftig ein monatlich gleichbleibendes Arbeitsentgelt?
Voraussetzungen können erfüllt werden
Sie haben geklärt, wie Sie die Ihnen bekannten Änderungen bei der Beschäftigung Ihrer Haushaltshilfe mit Hilfe der Formulare der Minijob-Zentrale mitteilen können. Unter
Ergebnis anzeigen
erhalten Sie weitere Hinweise, wie Sie an diese Formulare gelangen.