Informationen zu Meldepflichten: konkret, individuell und aktuell

Im Informationsportal ermitteln Sie Ihre Meldepflichten als Arbeitgeber zur Sozialversicherung. Nutzen Sie die Frage-Antwort-Kataloge, um individuelle, konkrete Informationen zu erhalten, was Sie den Trägern der Sozialversicherung melden müssen. Außerdem finden Sie im Informationsportal allgemeine Informationen zur Sozialversicherung in Form von Glossar, Steckbriefen und Bibliothek. Unter Gut zu wissen erläutern wir Ihnen neue Regelungen und geben nützliche Tipps.
Bitte beachten Sie: Das Informationsportal ist eine Orientierungshilfe bei den Meldepflichten der Sozialversicherung. Es ersetzt nicht die persönliche Beratung durch die Träger der Sozialversicherung.

Gut zu wissen – Hinweise und Tipps für Arbeitgeber

Anhebung der Pauschalen im Ehrenamt: Das gilt 2026

Zuwendungen für Übungsleiter und für Ehrenämter sind bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei. Diese Sätze wurden zum 1.1.2026 angehoben.

Zusätzlicher Verdienst in der Altersrente: Das gilt seit 2026

Altersrentner, die nebenher arbeiten, können sich seit 2026 auf ein höheres Nettoentgelt freuen. Die „Aktivrente“ macht es möglich. Der neue Steuerfreibetrag gilt aber nicht für die Beiträge.

Kurzarbeitergeld wird weiterhin für maximal 24 Monate gezahlt

Das Kurzarbeitergeld dient zum Erhalt von Arbeitsplätzen in Krisenzeiten. Die maximale Dauer der Leistung wurde für 2026 von 12 auf 24 Monate verlängert.