Informationen zu Meldepflichten: konkret, individuell und aktuell

Im Informationsportal ermitteln Sie Ihre Meldepflichten als Arbeitgeber zur Sozialversicherung. Nutzen Sie die Frage-Antwort-Kataloge, um individuelle, konkrete Informationen zu erhalten, was Sie den Trägern der Sozialversicherung melden müssen. Außerdem finden Sie im Informationsportal allgemeine Informationen zur Sozialversicherung in Form von Glossar, Steckbriefen und Bibliothek. Unter Gut zu wissen erläutern wir Ihnen neue Regelungen und geben nützliche Tipps.
Bitte beachten Sie: Das Informationsportal ist eine Orientierungshilfe bei den Meldepflichten der Sozialversicherung. Es ersetzt nicht die persönliche Beratung durch die Träger der Sozialversicherung.

Gut zu wissen – Hinweise und Tipps für Arbeitgeber

Berichtigung von Meldungen: Korrektur durch die Einzugsstelle in Ausnahmefällen

Fehlerhafte Meldungen muss der Arbeitgeber umgehend berichtigen. Durch Stornierung und Neuabgabe. Tut er das nicht, kann die Korrektur in besonderen Fällen aber auch durch die Krankenkasse erfolgen.

Künstlersozialkasse: Abgabe steigt 2027 wieder auf 5 Prozent

Die von vielen Unternehmen zu zahlende Künstlersozialabgabe wird ab 2027 wieder etwas ansteigen, und zwar auf 5 Prozent. Lesen Sie, wen das betrifft und was Sie beachten müssen.

BAföG-Freibetrag: Was Arbeitgeber wissen sollten

BAföG ist für Arbeitgeber vor allem dann relevant, wenn Beschäftigte dafür Nachweise zum Arbeitsverhältnis oder zum Einkommen benötigen. Der Beitrag zeigt, ob und welche Bescheinigungen der Arbeitgeber in diesem Zusammenhang ausstellen muss.