Informationen zu Meldepflichten: konkret, individuell und aktuell

Im Informationsportal ermitteln Sie Ihre Meldepflichten als Arbeitgeber zur Sozialversicherung. Nutzen Sie die Frage-Antwort-Kataloge, um individuelle, konkrete Informationen zu erhalten, was Sie den Trägern der Sozialversicherung melden müssen. Außerdem finden Sie im Informationsportal allgemeine Informationen zur Sozialversicherung in Form von Glossar, Steckbriefen und Bibliothek. Unter Gut zu wissen erläutern wir Ihnen neue Regelungen und geben nützliche Tipps.
Bitte beachten Sie: Das Informationsportal ist eine Orientierungshilfe bei den Meldepflichten der Sozialversicherung. Es ersetzt nicht die persönliche Beratung durch die Träger der Sozialversicherung.

Gut zu wissen – Hinweise und Tipps für Arbeitgeber

Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung

Scheidet ein Beamter aus dem Dienst aus, ohne Anspruch auf eine beamtenrechtliche Versorgung zu haben, kommt eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung in Betracht. Unter welchen Voraussetzungen der Dienstherr Beiträge zahlen muss, erfahren Sie hier.

Phantomlohn: Wann nicht gezahltes Arbeitsentgelt beitragspflichtig ist

Für die Beitragspflicht kommt es nicht immer darauf an, dass das Entgelt tatsächlich ausgezahlt wird. Entscheidend kann bereits der arbeitsrechtliche Anspruch sein, in diesem Fall kann auch sogenannter Phantomlohn beitragspflichtig sein.

Ab 2027: Entgeltunterlagen nur noch digital führen

Die Entgeltunterlagen müssen von den Arbeitgebern in digitaler Form geführt werden. Bisher gab es noch Übergangsfristen, diese laufen aber Ende 2026 aus. Ab 2027 ist die digitale Form für alle verbindlich.