Grundsätzlich sind auch Minijobber versicherungspflichtig – wenn auch nur in der Rentenversicherung. Sie können sich zwar davon befreien lassen, aber viele nutzen die Versicherungspflicht, um ihre spätere Rente ein wenig aufzubessern. Denn sie zahlen für die vollwertigen Rentenbeiträge nur einen vergleichsweise geringen Beitrag von 3,6 Prozent des Entgelts. Sie als Arbeitgeber tragen ja mit dem Pauschalbeitrag von 15 Prozent den größeren Teil.

Warum die Entgeltmeldungen so wichtig sind

Die Entgeltmeldungen, die Sie als Arbeitgeber für Ihre Mitarbeiter abgeben (nicht nur für Minijobber), sind die Basis für den späteren Anspruch auf und die Höhe der Rente. Deshalb sind die Meldungen so wichtig.

Übrigens: Beim so genannten Haushaltsscheckverfahren werden die erforderlichen Meldungen von der Minijob-Zentrale anhand der abgegeben Haushaltsschecks erstellt.

Der Beitragsnachweis allein reicht nicht

Auch wenn Sie die Beiträge pünktlich und vollständig nachweisen und auch bezahlten, hat das für das Rentenkonto der Mitarbeiter keine Auswirkung, denn Sie weisen ja alle (Renten-)Beiträge in einer Summe nach. So kann der Rentenversicherungsträger nicht feststellen, wie viel Beitrag auf welchen Versicherten entfällt und dementsprechend keine Buchung im Rentenkonto vornehmen. Das gilt übrigens auch dann, wenn Sie den Beitragsnachweis nur für einen einzigen Mitarbeiter einreichen sollten.

Sie bekommen Post

Weil die Entgeltmeldungen so wichtig sind, nimmt die Minijob-Zentrale immer zur Mitte des Jahres eine so genannte Vollständigkeitskontrolle vor. Sie überprüft dabei, für welchen Minijobber noch keine Jahresentgeltmeldung eingegangen ist. Das kann richtig sein, wenn Sie beispielsweise eine Unterbrechungsmeldung abgegeben haben und seitdem keine Entgelte angefallen sind.

Wenn Sie eine entsprechende Mitteilung seitens der Minijob-Zentrale erhalten sollten, nehmen Sie die fehlende Meldung bitte so schnell wie möglich vor. Sie können das auch über sv.net, bzw. ab Oktober 2023 über das neue Meldeportal tätigen.

Falls Sie die angeforderte Meldung bereits erstellt haben, diese bei der Minijob-Zentrale aber nicht eingegangen ist und verarbeitet wurde, können Sie die fehlende Meldung der Minijob-Zentrale per Post, Fax oder E-Mail zusenden.

Die Ausnahme

Für versicherungsfreie kurzfristige Minijobs müssen Sie keine Jahresmeldung erstellen, da hier kein beitragspflichtiges Entgelt anfällt. Allerdings müssen Sie für diese Personen die Meldung für die Unfallversicherung erstellen – denn hier besteht keine Versicherungsfreiheit.

Unser Service für Sie im Informationsportal

Zur Vertiefung des Themas lesen Sie gern unsere Steckbriefe Minijob mit Verdienstgrenze und Haushaltsscheckverfahren oder nutzen Sie den Frage-Antwort-Katalog Minijob mit Verdienstgrenze.