bkk-vdn.de
Leichte Sprache
Benutzerhinweise
Inhaltsübersicht
Kontakt
Einstieg
Frage-Antwort-Kataloge
Themen
Über das Portal
Einordnung und Prüfung
Orientierung für neue Arbeitgeber
Direkteinstieg für Neueinstellungen
Veränderungen bei Arbeitnehmern oder im Betrieb
Infos zur Sozialversicherung
Glossar für Arbeitgeber
Steckbriefe
SV-Bibliothek: Dokumente der Sozialversicherung
Allgemeine Infos
Über das Portal
Navigation und Inhalte
Datenschutz
Service & Hilfe
Benutzerhinweise
Kontaktformular
Seitenübersicht
Suche
Einstieg
Frage-Antwort-Kataloge
Themen
Über das Portal
Leichte Sprache
Benutzerhinweise
Inhaltsübersicht
Kontakt
Informationsportal für Arbeitgeber der BKK VDN
»
Neueinstellungen
Direkteinstieg Neueinstellung
Künstlersozialabgabe
Beauftragung von Selbstständigen
Orientierung Neueinstellung
Direkteinstieg Neueinstellung
Beschäftigung im Privathaushalt
Student und Schüler
Minijobber und Aushilfe
Voll- und Teilzeit
Auszubildender und Praktikant
Heimarbeiter und Hausgewerbetreibende
Beschäftigung im Privathaushalt
Pflege und Lebensführung
Haushaltshilfe
Frage-Antwort-Katalog
Abgeschlossen
Voraussetzungen zum Thema "Pflege und Lebensführung"
Ist die Person bei einer Vermittlerfirma als Arbeitnehmer beschäftigt?
Die Erledigung von Tätigkeiten im privaten Haushalt kann über Verleih- oder Dienstleistungsagenturen vermittelt werden. Werden Arbeitnehmer von einem Verleiher einem privaten Haushalt zur Arbeit überlassen, benötigt die Vermittlerfirma eine entsprechende Verleiherlaubnis der Bundesagentur für Arbeit.
Bietet die Person, die Sie beschäftigen wollen, die von Ihnen gewünschten Leistungen persönlich als Selbstständiger gegen Rechnung an?
Selbstständig tätige Personen sind nicht abhängig beschäftigt. Die Abgrenzung einer selbstständigen Tätigkeit von einer abhängigen Beschäftigung erfolgt nach bestimmten Kriterien. Wird Ihnen beispielsweise die Dienstleistung in Rechnung gestellt, ist das ein Indiz für eine selbstständige Tätigkeit.
Wenn die Person selbstständig tätig ist, sind Sie kein Arbeitgeber. Mehr Informationen erhalten Sie im
Steckbrief Selbstständige und Versicherungsstatus
.
Haben Sie bereits einmal als privater Haushalt Arbeitnehmer beschäftigt (nicht in anderer Funktion)?
Wenn Sie bereits einmal als privater Haushalt Arbeitnehmer beschäftigt haben, besitzen Sie bereits eine Betriebsnummer und eine Unternehmensnummer. Diese benötigen Sie für die Anmeldung Ihres neuen Arbeitnehmers zur Sozialversicherung. Mehr Informationen finden Sie im
Steckbrief Unternehmensnummer
.
Sie wollen erstmals als privater Haushalt einen Arbeitnehmer beschäftigen. Sie können hier im Informationsportal unter
Privater Haushalt
weiter prüfen, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind und was Sie tun müssen, um einen Arbeitnehmer zu beschäftigen.