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Über das Portal

Das Thema Sozialversicherung ist nicht so einfach zu durchschauen. Deshalb sind viele Arbeitgeber unsicher, ob und wofür die einzelnen Träger der Sozialversicherung zuständig sind und wem sie was melden müssen. Krankenkasse oder Minijob-Zentrale? Die deutsche Rentenversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit? Wann ist eine Meldung beim Unfallversicherungsträger fällig? Und welche Aufgabe hat der Betriebsnummern-Service? Deshalb haben wir, die ITSG GmbH, im Auftrag des Bundesinnenministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) dieses Informationsportal für Arbeitgeber entwickelt. Das Informationsportal ist inzwischen in § 105 SGB IV geregelt und wird von den Trägern der Sozialversicherung gemeinsam finanziert. Die Gemeinsame Grundsätze zum Informationsportal für Arbeitgeber nach § 105 Absatz 3 SGB IV finden Sie auch in unsere SV-Bibliothek.

Informationen zu Meldepflichten: ausführlich und aktuell

Interaktive Frage-Antwort-Kataloge

Sind Sie Existenzgründer und möchten zum ersten Mal einen Arbeitnehmer einstellen? Oder haben Sie bereits etwas Erfahrung als Arbeitgeber, wissen aber nicht genau, wie Sie den tollen Praktikanten als Teilzeitjobber übernehmen können? Was müssen Sie melden, wenn sich bei Ihnen im Betrieb oder beim Arbeitnehmer etwas ändert? Dann haben wir eine echte Hilfe für Sie: In unseren Frage-Antwort-Katalogen haben wir die wichtigsten Anlässe (Lebenslagen) für eine Meldung bei der Sozialversicherung abgebildet. Aufgrund Ihrer Antworten erhalten Sie individuelle, konkrete Informationen zu den Meldepflichten, grundlegende Handlungsempfehlungen und eine Übersicht der erforderlichen Angaben. Zum Schluss erhalten Sie alle Ergebnisse als PDF – bei Neueinstellungen inklusive einer Checkliste der nötigen Angaben.

Passende Informationsangebote für Anfänger, Erfahrene und Experten

  • Für Eilige bietet unser Glossar eine schnelle Orientierung.
  • Unsere Steckbriefe sind das Richtige für alle, die sich näher informieren möchten.
  • Und wer die Dokumente nachlesen möchte, auf denen alle Meldepflichten basieren, kann sich in unserer umfangreichen SV-Bibliothek umschauen. Hier finden Sie alle Grundsätze, Richtlinien und Beschlüsse.

Gemerkte Seiten

Alle genutzten Frage-Antwort-Kataloge und deren Ergebnisse werden unter „Gemerkte Seiten“ gespeichert solange, wie Ihr Browser geöffnet ist, bzw. höchstens 24 Stunden.

Persönliche Beratung

Beachten Sie bitte, dass das Informationsportal eine Orientierungshilfe bei den Meldepflichten der Sozialversicherung darstellt. Es ersetzt jedoch nicht die persönliche Beratung oder die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung eines konkreten Sachverhalts im Einzelfall. Hier stehen Ihnen gern die Berater der einzelnen Träger der Sozialversicherung zur Verfügung: Eine Liste aller Spitzenorganisationen und den jeweiligen SV-Trägern finden Sie unter SV-Navigator. Wenn Sie einen technischen Defekt festgestellt haben, dann freuen wir uns über einen Hinweis per E-Mail. Nutzen Sie dazu unser Kontaktformular.