Manche Auftraggeber verlangen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei einer Auftragserteilung. Aber was ist das genau und wozu dient sie?
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung
Will sich ein Unternehmen meist um öffentliche Aufträge bewerben, so benötigt es eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung. Auch bei privaten Unternehmen kann diese Bescheinigung erforderlich sein. Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung wird dem Unternehmen als Arbeitgeber bescheinigt, dass es seinen Verpflichtungen gegenüber der Sozialversicherung hinsichtlich der Beitragszahlung ordnungsgemäß nachkommt.
Zuständig für die Ausstellung ist die jeweilige Einzugsstelle, also die Krankenkasse bzw. die Minijob-Zentrale. Die Ausstellung erfolgt grundsätzlich für einen befristeten Zeitraum, in der Regel ist sie für sechs Monate gültig.
Die verschiedenen Varianten
Es gibt zwei unterschiedliche Qualitäten, die einfache und die qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung. Bei der „einfachen“ wird bestätigt, dass es aktuell keine Beitragsrückstände gibt, die „qualifizierte“ bescheinigt, dass mindestens in den letzten sechs Monaten alles ordnungsgemäß gelaufen ist.
Auf Wunsch ist die Ausstellung auch in englischer Sprache möglich.
Der Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
Das Verfahren ist voll digitalisiert. Die Antragstellung erfolgt entweder aus dem dafür zugelassenen Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal. Die Rückmeldung erfolgt ebenfalls elektronisch, so dass der Arbeitgeber regelmäßig prüfen muss, ob eine entsprechende Meldung für ihn auf dem Datenserver bereitsteht und abgerufen werden kann. Entweder wird die Bescheinigung übermittelt oder die Ablehnung der Ausstellung. Ein Beitragsrückstand oder das Fehlen eines Arbeitgeberkontos bei der angefragten Kasse kann der Grund dafür sein.
Mit dem Antrag kann zugleich die Ausstellung in englischer Sprache beantragt werden. Und es besteht die Möglichkeit, ein Abonnement einzurichten.
Unser Tipp: Das Abonnement
Bei einem Abonnement werden die Bescheinigungen unaufgefordert an die Arbeitgeber regelmäßig monatlich, quartalsweise oder halbjährlich ausgestellt und übermittelt. Der Turnus kann jederzeit geändert werden, das geschieht durch einen neuen Antrag im Abonnement mit dem gewünschten neuen Intervall. Wird das Abo nicht mehr benötigt, kann es jederzeit über das Meldeverfahren widerrufen werden.
Sie benötigen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Minijob-Zentrale? Diese können Sie über den Arbeitgeberservice der Minijob-Zentrale beantragen oder innerhalb des Minijob-Managers anfordern.
Unser Service für Sie im Informationsportal
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Schauen Sie sich in diesem Zusammenhang gerne den Frage-Antwort-Katalog Auslandseinsatz und Antragsverfahren an.